zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 21B ANERKENNUNG VON PRÜFUNGEN AUF GRUND VON RECHTSAKTEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Prüfungen anerkannt, die auf Grund harmonisierter Vorschriften ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 64 LENKEINRICHTUNG, SONSTIGE AUSRÜSTUNG UND BESPANNUNG (1) Fahrzeuge müssen leicht lenkbar sein. § 35a Absatz 1, Absatz 10 Satz 1 und 4 und § 35d Absatz 1 sind entsprechend anzuwenden, soweit nicht die Beschaffenheit ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDFÜNFZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (54. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 64A EINRICHTUNGEN FÜR SCHALLZEICHEN Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 22 BETRIEBSERLAUBNIS FÜR FAHRZEUGTEILE (1) Die Betriebserlaubnis kann – auch als nationale Teiletypgenehmigung – gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 64B KENNZEICHNUNG An jedem Gespannfahrzeug – ausgenommen Kutschwagen, Personenschlitten und fahrbare land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte – müssen auf der linken Seite Vorname, Zuname und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 90 ERLAUBNISBEHÖRDE Die Erlaubnis zum Ausflug nach § 2 Abs. 6 des Luftverkehrsgesetzes wird von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder einer anderen von ihm bestimmten Stelle erteilt ...