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Trefferliste für 'begriffsbestimmungen'
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- § 2 PpUGV - Einzelnorm



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VON PFLEGEPERSONALUNTERGRENZEN IN PFLEGESENSITIVEN BEREICHEN IN KRANKENHÄUSERN FÜR DAS JAHR 2021 (PFLEGEPERSONALUNTERGRENZEN-VERORDNUNG - PPUGV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Pflegekräfte im Sinne dieser Verordnung sind Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte. Pflegefachkräfte sind Personen, die über ...
- § 1 RSAV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ÜBER DAS VERFAHREN ZUM RISIKOSTRUKTURAUSGLEICH IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (RISIKOSTRUKTUR-AUSGLEICHSVERORDNUNG - RSAV) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Versicherte im Sinne dieser Verordnung sind alle versicherungspflichtigen und versicherungsberechtigten Mitglieder und Familienversicherten ...
- Anlage 1 HonigV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HONIGVERORDNUNG (HONIGV) ANLAGE 1 (ZU DEN §§ 1, 3 UND 4) BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, BEZEICHNUNGEN DER LEBENSMITTEL Abschnitt I Allgemeines Honig ist der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender
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- § 2 IFG - Einzelnorm



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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES ZUGANGS ZU INFORMATIONEN DES BUNDES (INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ - IFG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung ...
- § 2 GWStatG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE STATISTIK ZU GLOBALEN WERTSCHÖPFUNGSKETTEN (GWSTATG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. „Rechtliche Einheiten“ solche des Abschnitts II Buchstabe A Nummer 3 des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 696/93
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- § 1 SchSG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SCHIFFSSICHERHEITSGESETZ (SCHSG) § 1 ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Dieses Gesetz bestimmt, welche Maßnahmen bei der Durchführung der jeweils geltenden internationalen Regelungen zur Schiffssicherheit und zum Umweltschutz auf See (Regelungen
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- § 2 SchSG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SCHIFFSSICHERHEITSGESETZ (SCHSG) § 2 WEITERE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND AUSNAHMEN VOM ANWENDUNGSBEREICH (1) Schiffe im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Seeschiffe, die die Bundesflagge führen; 2. Seeschiffe im Eigentum und öffentlichen Dienst des Bundes, eines
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- § 1 FVerlV - Einzelnorm



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NACH § 1 ABSATZ 1 DES AUßENSTEUERGESETZES IN FÄLLEN GRENZÜBERSCHREITENDER FUNKTIONSVERLAGERUNGEN (FUNKTIONSVERLAGERUNGSVERORDNUNG - FVERLV) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Eine Funktion ist eine Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten ...
- Art II BEGÄndG 3 - Einzelnorm



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DRITTES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES BUNDESERGÄNZUNGSGESETZES ZUR ENTSCHÄDIGUNG FÜR OPFER DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VERFOLGUNG ART II BEGRIFFSBESTIMMUNGEN In diesem Gesetz werden bezeichnet 1. das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen ...
- § 2 MbBO - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN BAU UND BETRIEB DER MAGNETSCHWEBEBAHNEN (MAGNETSCHWEBEBAHN-BAU- UND BETRIEBSORDNUNG - MBBO) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Betrieb ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Beförderung von Personen und Gütern dienen. (2) Betriebsanlagen sind die dem Betrieb der ...
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