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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'
Dokument 441 - 450 von 1128 Treffer,
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- § 58a EnWG - Einzelnorm



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- ENWG) § 58A ZUSAMMENARBEIT ZUR DURCHFÜHRUNG DER VERORDNUNG (EU) NR. 1227/2011 (1) Zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 arbeitet die Bundesnetzagentur mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mit dem Bundeskartellamt sowie mit den Börsenaufsichtsbehörden und den Handelsüberwachungsstellen ...
- § 64a EnWG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 64A ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN REGULIERUNGSBEHÖRDEN (1) Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden unterstützen sich gegenseitig bei der Wahrnehmung der ihnen nach § 54 obliegenden Aufgaben. Dies gilt ...
- § 69 EnWG - Einzelnorm



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zwingendes öffentliches Interesse besteht, oder bei vorsätzlich falschen Angaben der Auskunftspflichtigen oder der für sie tätigen Personen. (7) Die Bundesnetzagentur fordert die Auskünfte nach Absatz 1 Nr. 1 durch Beschluss, die Landesregulierungsbehörde fordert sie durch schriftliche Einzelverfügung ...
- § 79 EnWG - Einzelnorm



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ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat. (2) Richtet sich die Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Landesregulierungsbehörde, ist auch die Bundesnetzagentur an dem Verfahren beteiligt. (3) Richtet sich die Beschwerde gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur, zu der der Länderausschuss ...
- § 10 PostG - Einzelnorm



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POSTGESETZ (POSTG) § 10 FILIALEN UND AUTOMATISIERTE STATIONEN (1) Betreiben Anbieter Filialen oder automatisierte Stationen, so haben sie der Bundesnetzagentur jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres die folgenden Informationen zu diesen Einrichtungen elektronisch zu übermitteln: 1. die Anschrift ...
- § 14 PostG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis POSTGESETZ (POSTG) § 14 MELDUNG VON MÄNGELN (1) Jeder ist berechtigt, der Bundesnetzagentur Mängel zu melden, die die Qualität von Postdienstleistungen und die Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen betreffen. Die Bundesnetzagentur
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- § 20 PostG - Einzelnorm



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, LAUFZEITMESSUNG (1) Universaldienstanbieter haben jährlich über die Einhaltung der Vorgaben dieses Abschnitts zu berichten. Der Bericht ist der Bundesnetzagentur jeweils bis zum 31. März des Folgejahres in elektronischer Form vorzulegen. (2) Die Bundesnetzagentur überprüft die Laufzeitvorgabe für Briefsendungen ...
- § 22 PostG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis POSTGESETZ (POSTG) § 22 GEWÄHRLEISTUNG DES UNIVERSALDIENSTES (1) Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein Universaldienstanbieter seine Verpflichtungen nach diesem Abschnitt andauernd, wiederholt oder schwerwiegend nicht erfüllt, kann die Bundesnetzagentur
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- Anlage StromBGebV - Einzelnorm



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: BGBl. 2023 I, Nr. 24, 2 - 5 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Lfd. Nr. Gebührentatbestand Gebühr in Euro § 1 Absatz 1: Leistungen der Bundesnetzagentur nach Teil 2 Abschnitt 2 und Teil 3 und 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 1. Zuschlagsverfahren für nicht zentral voruntersuchte Flächen ...
- § 50 PostG - Einzelnorm



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Unternehmen kann Entgelte, die nicht der Genehmigungspflicht nach § 40 Absatz 1 unterliegen, zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten bei der Bundesnetzagentur anzeigen, wenn 1. die Entgelte gegenüber einer Vielzahl von Nachfragern zur Anwendung kommen sollen oder 2. ein besonderes Interesse an der ...
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