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Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie tätig. Dies gilt nicht für Aufgaben, die die Bundesnetzagentur aufgrund dieses Gesetzes oder anderer Gesetze sowie aufgrund von Verordnungen der Europäischen Union in eigener Zuständigkeit wahrnimmt. (2) Die Bundesnetzagentur unterrichtet das Bundesministerium ...
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