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Tarifvertrags über die Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) ohne das Beitrittsgebiet vom 1. April 1977 sowie der Protokollnotiz vom 11. März 1991 gelten in der aus der Anlage 84 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme des § 2 ...
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, 1. die die in diesem Artikel geregelten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, 2. die am 18. Mai 1990 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch) hatten und 3. deren Rente in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1996 beginnt,solange ...
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Dieses Gesetz gilt für Ansprüche und Anwartschaften, die aufgrund der Zugehörigkeit zu Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (Versorgungssysteme) im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch) erworben worden sind. Soweit die Regelungen der Versorgungssysteme einen Verlust der Anwartschaften ...
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der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2006 monatlich 199 Euro. (2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2006 monatlich 168 Euro. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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Lastenausgleichsgesetz Artikel 51 Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz Artikel 52 Finanzhilfen für Investitionen in Pflegeeinrichtungen im Beitrittsgebiet Artikel 52a (weggefallen) Fünfter Teil Änderung der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall Artikel 53 Gesetz über die Zahlung ...
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vom Präsidenten des Bundesausgleichsamtes treuhänderisch verwaltete Vermögen von ehemaligen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten mit Sitz im Beitrittsgebiet; 5. nicht anderweitig zuzuordnende Vermögenswerte aus dem Bereich des früheren Amtes für den Rechtsschutz des Vermögens der Deutschen Demokratischen ...
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16 Euro 14.981 - 15.500 Euro 8 Euro. (2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2006 wie folgt festgesetzt: Einkommensklasse monatlicher Zuschussbetrag (Ost) bis 8.220 Euro 101 Euro 8.221 - 8.740 ...
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beziehen; für sie gelten die Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bei Bezug von Vorruhestandsgeld nach den Vorschriften für das Beitrittsgebiet sinngemäß. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1997 monatlich 328 Deutsche Mark. (2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1997 monatlich 282 Deutsche Mark. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999 monatlich 327 Deutsche Mark. (2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999 monatlich 276 Deutsche Mark. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...