, umso höher die Genauigkeit.



... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER REGELUNGEN DER BIOKRAFTSTOFFQUOTE) (36. BIMSCHV) § 7 BAGATELLGRENZE Die Verpflichtung nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsteht erst, ...



... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (GEBÜHRENORDNUNG FÜR MAßNAHMEN BEI TYPPRÜFUNGEN VON VERBRENNUNGSMOTOREN - 29. BIMSCHV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 33 Abs. 1 Nr. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880 ...



... DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES*)**) (VERORDNUNG ÜBER DIE BESCHAFFENHEIT UND DIE AUSZEICHNUNG DER QUALITÄTEN VON KRAFT- UND BRENNSTOFFEN - 10. BIMSCHV) § 6 ANFORDERUNGEN AN ETHANOLKRAFTSTOFF (E85) Ethanolkraftstoff (E85) darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen als ...



... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER GROßFEUERUNGS-, GASTURBINEN- UND VERBRENNUNGSMOTORANLAGEN - 13. BIMSCHV) § 21 MESSBERICHTE; BEURTEILUNG VON PERIODISCHEN MESSUNGEN (1) Der Betreiber hat über die Ergebnisse der Messungen nach § 20 einen Messbericht gemäß ...



... DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR BEGRENZUNG DER KOHLENWASSERSTOFFEMISSIONEN BEI DER BETANKUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN - 21. BIMSCHV) § 5 ÜBERWACHUNG (1) Der Betreiber hat die Tankstelle vor der Inbetriebnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen. (2) Der Betreiber hat die Einhaltung der ...



... VIERUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG - 24. BIMSCHV) § 2 ART DER SCHALLSCHUTZMAßNAHMEN, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Schallschutzmaßnahmen im Sinne dieser Verordnung sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen ...



... ÜBER EMISSIONSGRENZWERTE UND DIE TYPGENEHMIGUNG FÜR VERBRENNUNGSMOTOREN FÜR NICHT FÜR DEN STRAßENVERKEHR BESTIMMTE MOBILE MASCHINEN UND GERÄTE - 28. BIMSCHV) § 7 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Artikel 3 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ...



... Inhaltsverzeichnis VIERUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE LÄRMKARTIERUNG) (34. BIMSCHV) § 3 DATENERHEBUNG UND DATENÜBERMITTLUNG (1) Soweit die für die Ausarbeitung der Lärmkarten zuständigen Behörden nicht auf Bestände zurückgreifen können ...



... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER REGELUNGEN DER BIOKRAFTSTOFFQUOTE) (36. BIMSCHV) § 8 ZUSTÄNDIGE STELLE Zuständige Stelle im Sinne des § 37d Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder), soweit ...



... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (GEBÜHRENORDNUNG FÜR MAßNAHMEN BEI TYPPRÜFUNGEN VON VERBRENNUNGSMOTOREN - 29. BIMSCHV) § 1 GEBÜHRENTARIF Für Amtshandlungen nach der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben ...