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Trefferliste für 'einzelnorm'
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- § 127a StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 127A ABSEHEN VON DER ANORDNUNG ODER AUFRECHTERHALTUNG DER VORLÄUFIGEN FESTNAHME (1) Hat der Beschuldigte im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt und liegen die Voraussetzungen eines Haftbefehls
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- § 12 FoVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FORSTVERMEHRUNGSGUTGESETZ (FOVG) § 12 ANFORDERUNGEN AN DIE ÄUßERE BESCHAFFENHEIT VON FORSTLICHEM VERMEHRUNGSGUT (1) Partien von Früchten und Samen dürfen nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Artreinheit von mindestens 99 vom Hundert
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- § 127b StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 127B VORLÄUFIGE FESTNAHME UND HAFTBEFEHL BEI BESCHLEUNIGTEM VERFAHREN (1) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind zur vorläufigen Festnahme eines auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten auch dann
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- § 13 FoVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FORSTVERMEHRUNGSGUTGESETZ (FOVG) § 13 VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN (1) Forstliches Vermehrungsgut der Kategorie "Quellengesichert" darf an Endverbraucher im Inland nur für nicht forstliche Zwecke und nur bis zum 31. Dezember 2012 angeboten oder abgegeben werden
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- § 128 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 128 VORFÜHRUNG BEI VORLÄUFIGER FESTNAHME (1) Der Festgenommene ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er
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- § 14 FoVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FORSTVERMEHRUNGSGUTGESETZ (FOVG) § 14 LIEFERPAPIERE (1) Forstliches Vermehrungsgut darf nur in Partien in den Verkehr gebracht werden, die 1. den Vorschriften a) des § 9 und b) einer Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 3 entsprechen, 2. jeweils mit einem Etikett
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- § 129 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 129 VORFÜHRUNG BEI VORLÄUFIGER FESTNAHME NACH ANKLAGEERHEBUNG Ist gegen den Festgenommenen bereits die öffentliche Klage erhoben, so ist er entweder sofort oder auf Verfügung des Richters, dem er zunächst vorgeführt worden
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- § 15 FoVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FORSTVERMEHRUNGSGUTGESETZ (FOVG) § 15 EINFUHR VON FORSTLICHEM VERMEHRUNGSGUT (1) Forstliches Vermehrungsgut darf nur eingeführt werden, wenn 1. es auf Grund einer Entscheidung des Rates dem innerhalb der Europäischen Union erzeugten und die Anforderungen
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- § 130 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 130 HAFTBEFEHL VOR STELLUNG EINES STRAFANTRAGS Wird wegen Verdachts einer Straftat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, ein Haftbefehl erlassen, bevor der Antrag gestellt ist, so ist der Antragsberechtigte, von mehreren wenigstens
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- § 16 FoVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FORSTVERMEHRUNGSGUTGESETZ (FOVG) § 16 AUSFUHR VON FORSTLICHEM VERMEHRUNGSGUT (1) Die Ausfuhr von forstlichem Vermehrungsgut ist vom Absender unter Beifügung einer zollamtlich abgefertigten Ausfuhrbestätigung der Landesstelle unverzüglich nachzuweisen
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