Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'arzneimittel'
Dokument 461 - 470 von 893 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 7 BtMVV - Einzelnorm



...
Verantwortlichen bescheinigen läßt. (4) Die Bescheinigung nach Absatz 3 Nr. 4 muß folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, 2. Menge der abgegebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, 3. Abgabedatum, 4. Name des Schiffes, 5. Name des Reeders, ...
- Anlage 1 KflDiAusbV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG FÜR KAUFLEUTE IN DEN DIENSTLEISTUNGSBEREICHEN GESUNDHEITSWESEN SOWIE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT ANLAGE 1 (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN IM GESUNDHEITSWESEN/ZUR KAUFFRAU IM GESUNDHEITSWESEN
...
- § 6 BtMAHV - Einzelnorm



...
BETÄUBUNGSMITTEL-AUßENHANDELSVERORDNUNG (BTMAHV) § 6 EINFUHRANZEIGE (1) Der Einführer hat die erfolgte Einfuhr dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unverzüglich anzuzeigen und die Anzeige mit den der tatsächlichen Einfuhr entsprechenden Angaben nach § 1 Abs. 2, der Nummer und dem ...
- § 106b SGB 5 - Einzelnorm



...
tatsächlich erbrachten Impfungen nicht als unwirtschaftlich. Das Nähere ist in den Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 zu regeln. (1b) Muss für ein Arzneimittel auf Grund eines Arzneimittelrückrufs oder einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit erneut ein Arzneimittel ...
- § 354 SGB 5 - Einzelnorm



...
nach den Vorgaben nach § 342 Absatz 2 bis 2c ermöglichen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft für Telematik in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bis zum 1. April 2025 ein Umsetzungskonzept zu den erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür ...
- § 7 BtMAHV - Einzelnorm



...
ausführen will, hat für jede Ausfuhrsendung unter Verwendung eines amtlichen Formblatts eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen. (2) Der Antragsteller hat auf dem Ausfuhrantrag folgende Angaben zu machen: 1. BtM-Nummer, Name oder Firma und Anschrift ...
- Art 4 EinigVtrVbg - Einzelnorm



...
- Krankenkassen-Vertragsgesetz - vom 13. September 1990 (GBl. I Nr. 61 S. ...) enthaltenen Regelungen über nicht erstattungsfähige Arzneimittel und über Festbeträge für Arzneimittel gelten bis zum 31. Dezember 1993. § 15 gilt bis zum 31. Dezember 1991." 17. In Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt ...
- § 11 BtMVV - Einzelnorm



...
Bezeichnung und die Anschrift der Einrichtung, für die die Betäubungsmittel bestimmt sind, 2. Ausstellungsdatum, 3. Bezeichnung der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, 4. Menge der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, 5. Name des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ...
- § 96 MPDG - Einzelnorm



...
1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25. Mai 2021 geltenden Fassung vorgeschriebenen Informationen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu übermitteln. Bis zu dem in Artikel 123 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/745 genannten Datum sind § 18 Absatz ...
- § 25a AMG - Einzelnorm



...
Die zuständige Bundesoberbehörde kann den Zulassungsantrag durch unabhängige Sachverständige auf Vollständigkeit und daraufhin prüfen lassen, ob das Arzneimittel nach dem jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ausreichend geprüft worden ist. § 25 Abs. 6 Satz 5 findet entsprechende ...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90
neue Volltext-Suche