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Trefferliste für 'einstellung'

Dokument 461 - 470 von 1163 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 26 BNotO - Einzelnorm*
... BUNDESNOTARORDNUNG (BNOTO) § 26 FÖRMLICHE VERPFLICHTUNG BESCHÄFTIGTER PERSONEN Der Notar hat die von ihm beschäftigten Personen bei ihrer Einstellung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes förmlich zu verpflichten. Hierbei ist auf die Bestimmungen des § 14 Absatz 4 und des § 18 besonders hinzuweisen. Hat ...
Inhaltsübersicht HArchDVDV - Einzelnorm*
... §  2 Einstellungsbehörden, Ausbildungsstellen, Dienstaufsicht §  3 Nachteilsausgleich §  4 Bewertung von Leistungen   Abschnitt 2 Einstellung in den Vorbereitungsdienst §  5 Einstellungsvoraussetzungen §  6 Auswahlverfahren §  7 Auswahlkommission §  8 Durchführung des Auswahlverfahrens §  9 Ergebnis ...
§ 55 ArbGG - Einzelnorm*
... des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid als unzulässig; 5. bei Säumnis beider Parteien; 6. über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; 7. über die örtliche Zuständigkeit; 8. über die Aussetzung und Anordnung des Ruhens des Verfahrens; 9. wenn nur noch ...
§ 6 HArchDVDV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN HÖHEREN ARCHIVDIENST DES BUNDES (HARCHDVDV) § 6 AUSWAHLVERFAHREN (1) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens, in dem die Eignung und Befähigung der ...
§ 9 HArchDVDV - Einzelnorm*
... Eignung vergeben hat, die Durchschnittsrangpunktzahl bildet. (2) Anhand des Ergebnisses des Auswahlverfahrens legt die Auswahlkommission die für die Einstellung maßgebliche Rangfolge der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber fest. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 62 ArbGG - Einzelnorm*
... des § 707 Abs. 1 und des § 719 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung kann die Zwangsvollstreckung nur unter derselben Voraussetzung eingestellt werden. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Satz 3 erfolgt ohne Sicherheitsleistung. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss. (2) Im übrigen ...
§ 45 WpIG - Einzelnorm*
... gegenüber Altersversorgungssystemen mit im Voraus festgelegten Leistungen. (4) Wertpapierinstitute tragen im Falle einer Abwicklung oder Einstellung ihrer Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle und -strategien den Erfordernissen und dem Mittelbedarf ...
§ 46 WpIG - Einzelnorm*
... , die nicht Geschäftsleiter sind, weder mit der Erhaltung der erforderlichen Eigenmittel des Wertpapierinstituts noch mit einer frühzeitigen Einstellung der außerordentlichen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu vereinbaren ist. (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ...
§ 51 WpIG - Einzelnorm*
... genannten und der nach § 49 Nummer 1 und § 50 angeordneten Eigenmittelanforderungen führen oder die Fähigkeit des Wertpapierinstituts gefährden, die Einstellung der Geschäftstätigkeit geordnet durchzuführen. (2) Die Bundesanstalt kann bei einem Mittleren Wertpapierinstitut die Angemessenheit der nach ...
Art 8 § 2 StÄndG 1969 - Einzelnorm*
... einem Gläubiger, mit dem der Bürge eine abweichende Vereinbarung getroffen hat. (3) Jeder in den Sonderposten eingestellte Betrag ist von seiner Einstellung an durch gleichmäßige Abschreibungen so zu tilgen, daß er nach Ablauf von zwanzig Jahren seit der Eintragung der Ruhrkohle Aktiengesellschaft in ...
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