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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER GERICHTSKOSTEN IN FAMILIENSACHEN (FAMGKG) § 62A BEKANNTMACHUNG VON NEUFASSUNGEN Das Bundesministerium der Justiz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift ...
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BEAMTINNEN UND BEAMTEN IN DEN HÖHEREN NATURWISSENSCHAFTLICHEN DIENST BEIM DEUTSCHEN PATENT- UND MARKENAMT SCHLUSSFORMEL Die Bundesministerin der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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INNERHALB DER BUNDESREGIERUNG (ZUSTÄNDIGKEITSANPASSUNGSGESETZ - ZUSTANPG) § 2 ANPASSUNG DER GESETZE UND RECHTSVERORDNUNGEN Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit den beteiligten obersten Bundesbehörden ...
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und LabradorDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. September 1988 (BGBl. I S. 1784). Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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gehörenden Gegenständen kann in keiner anderen Weise verfügt werden. (5) Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz können durch gemeinsame Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die entsprechende oder teilweise entsprechende ...
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Erklärung eine feierliche Erklärung desselben Inhalts beizufügen, die die antragstellende Person im Herkunftsstaat vor einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde oder gegebenenfalls vor einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation abgegeben hat, die eine diese feierliche ...
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DIE ANERKENNUNG VON SYSTEMEN UND EINRICHTUNGEN DER SOZIALEN SICHERHEIT ALS GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNGEN SCHLUßFORMEL Der Bundesminister der Justiz Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *