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Trefferliste für 'stgb'

Dokument 471 - 480 von 604 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 20 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 20 SCHULDUNFÄHIGKEIT WEGEN SEELISCHER STÖRUNGEN Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder ...
§ 74d StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 74D EINZIEHUNG VON VERKÖRPERUNGEN EINES INHALTS UND UNBRAUCHBARMACHUNG (1) Verkörperungen eines Inhalts (§ 11 Absatz 3), dessen vorsätzliche Verbreitung den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichen würde, werden eingezogen ...
§ 125a StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 125A BESONDERS SCHWERER FALL DES LANDFRIEDENSBRUCHS In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der ...
§ 189 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 189 VERUNGLIMPFUNG DES ANDENKENS VERSTORBENER Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 264a StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 264A KAPITALANLAGEBETRUG (1) Wer im Zusammenhang mit 1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder 2. dem Angebot, die Einlage ...
§ 326 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 326 UNERLAUBTER UMGANG MIT ABFÄLLEN (1) Wer unbefugt Abfälle, die 1. Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können, 2. für den Menschen krebserzeugend ...
§ 21 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 21 VERMINDERTE SCHULDFÄHIGKEIT Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die ...
§ 74e StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 74E SONDERVORSCHRIFT FÜR ORGANE UND VERTRETER Hat jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, 2. als Vorstand eines nicht rechtsfähigen Vereins oder als Mitglied ...
§ 126 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 126 STÖRUNG DES ÖFFENTLICHEN FRIEDENS DURCH ANDROHUNG VON STRAFTATEN (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs ...
§ 190 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 190 WAHRHEITSBEWEIS DURCH STRAFURTEIL Ist die behauptete oder verbreitete Tatsache eine Straftat, so ist der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilt worden ist ...
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