zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ERHEBUNG VON GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DATEN NACH DEN REGELUNGEN DER DATENTRANSPARENZVERORDNUNG (DATENTRANSPARENZ-GEBÜHRENVERORDNUNG - DATRAGEBV) § 11 GEBÜHRENERHÖHUNG UND -ERMÄßIGUNG (1) Erfordert eine gebührenpflichtige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE FINANZIERUNG DER ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG DEUTSCHER BANKEN GMBH (ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNGS-FINANZIERUNGSVERORDNUNG - ENTSCHFINV) § 34 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ERHEBUNG VON GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DATEN NACH DEN REGELUNGEN DER DATENTRANSPARENZVERORDNUNG (DATENTRANSPARENZ-GEBÜHRENVERORDNUNG - DATRAGEBV) § 12 ANWENDUNG DES BUNDESGEBÜHRENGESETZES § 13 Absatz 3 sowie die §§ ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE FINANZIERUNG DER ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG DEUTSCHER BANKEN GMBH (ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNGS-FINANZIERUNGSVERORDNUNG - ENTSCHFINV) § 35 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ERHEBUNG VON GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DATEN NACH DEN REGELUNGEN DER DATENTRANSPARENZVERORDNUNG (DATENTRANSPARENZ-GEBÜHRENVERORDNUNG - DATRAGEBV) § 13 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE FINANZIERUNG DER ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG DEUTSCHER BANKEN GMBH (ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNGS-FINANZIERUNGSVERORDNUNG - ENTSCHFINV) ANLAGE 1 (ZU § 8 ABSATZ 1 UND § 9) RISIKOEINSCHÄTZUNG AUF DER GRUNDLAGE VON RISIKOKATEGORIEN UND RISIKOINDIKATOREN ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG DER BEITRÄGE UND DER BEITRAGSZUSCHÜSSE IN DER ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE FÜR DAS JAHR 2014 ---- Auf Grund des § 33 Absatz 1 und der §§ 68, 114 und 120 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, von denen § 33 Absatz 1 und § 68 zuletzt ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ERHEBUNG DER MERKMALE DES MIGRATIONSHINTERGRUNDES (MIGRATIONSHINTERGRUND-ERHEBUNGSVERORDNUNG - MIGHEV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 281 Absatz 2 Satz 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung –, der durch Artikel ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG DER BEITRÄGE UND DER BEITRAGSZUSCHÜSSE IN DER ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE FÜR DAS JAHR 2014 SCHLUSSFORMEL Bundesministerium für Arbeit und Soziales * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ERHEBUNG DER MERKMALE DES MIGRATIONSHINTERGRUNDES (MIGRATIONSHINTERGRUND-ERHEBUNGSVERORDNUNG - MIGHEV) § 1 ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Diese Verordnung regelt Art und Umfang der zur Bestimmung des Migrationshintergrundes für Zwecke der ...