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vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 961) verordnet der Bundesminister der Justiz: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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-GRIECHISCHEN ABKOMMENS ÜBER DIE GEGENSEITIGE RECHTSHILFE IN ANGELEGENHEITEN DES BÜRGERLICHEN UND HANDELS-RECHTS SCHLUßFORMEL Der Reichsminister der Justiz Der Reichsminister des Auswärtigen * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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RECHTSHILFE IN ANGELEGENHEITEN DES BÜRGERLICHEN UND HANDELS-RECHTS SCHLUßFORMEL Der Reichsminister des Auswärtigen Der Reichsminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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ÜBER DIE KOORDINIERUNG DER ZUSAMMENARBEIT MIT EUROJUST (EUROJUST-KOORDINIERUNGS-VERORDNUNG - EJKOV) § 2 EUROJUST-ANLAUFSTELLEN Das Bundesamt für Justiz, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die von den Landesregierungen bestimmten Kontaktstellen nach § 12 Absatz 2 des Eurojust-Gesetzes ...
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Anschlussrevision ist ausgeschlossen. (8a) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat evaluiert im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz die Revision nach Absatz 8 drei Jahre nach Inkrafttreten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
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-KONTAKTSTELLEN Kontaktstellen nach Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe e der Eurojust-Verordnung (Eurojust-Kontaktstellen) sind: 1. das Bundesamt für Justiz für das a) Netzwerk nationaler Experten für gemeinsame Ermittlungsgruppen, b) Netzwerk im Sinne des Beschlusses 2002/494/JI des Rates vom 13. Juni 2002 ...
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eingerichtet. (2) Die Eurojust-Anlaufstellen sind für die Organisation des Eurojust-Koordinierungssystems zuständig. Das Bundesamt für Justiz nimmt diese Aufgabe im Einvernehmen mit den übrigen Eurojust-Anlaufstellen wahr. (3) Neben der Wahrnehmung der in Artikel 20 Absatz 7 der Eurojust-Verordnung ...
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- EJTANV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Eurojust-Gesetzes vom 12. Mai 2004 (BGBl. I S. 902) verordnet das Bundesministerium der Justiz: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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), tritt ein Beisitzer, der im Bezirk des zuständigen Verwaltungsgerichts wohnhaft ist und Zivildienst geleistet hat. Das Bundesamt für Justiz bestellt den Beisitzer für die Dauer von fünf Jahren auf Vorschlag des Bundesamtes. (4) Die Fortführung des Verfahrens und die Sachentscheidung werden nicht dadurch ...