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Trefferliste für 'rente'
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- § 2 20. RAG - Einzelnorm



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, §§ 30ff. des Angestelltenversicherungsgesetzes oder §§ 53ff. des Reichsknappschaftsgesetzes berechnet sind, sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung von § 1255 Abs. 1 letzter Halbsatz der Reichsversicherungsordnung, § 32 Abs. 1 letzter Halbsatz des Angestelltenversicherungsgesetzes ...
- § 3 20. RAG - Einzelnorm



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-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 §§ 31 bis 34 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung der Ruhensvorschriften ergeben würde, wenn die Rente erneut umgestellt und dabei vor Anwendung der Ruhensvorschriften der ungekürzte ...
- § 3 3. BetrAVStatVO - Einzelnorm



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oder Teilzeitbeschäftigung, letzte Stellung im Unternehmen (leitende oder sonstige Angestellte, Arbeiter), Höhe des Bruttomonatsverdienstes, Art der Rente sowie Höhe der Brutto-Monatsrente und/oder der einmaligen Kapitalleistung jeweils nach Durchführungsform der betrieblichen Altersversorgung; 15. ...
- § 4 20. RAG - Einzelnorm



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DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG (ZWANZIGSTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 20. RAG) § 4 (1) Die übrigen Renten sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich ergeben würde, wenn der nach § 5 dieses Artikels zu ermittelnde Anpassungsbetrag mit 1,099 und der Leistungszuschlag der knappschaftlichen ...
- § 63 SGB 6 - Einzelnorm



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- GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 63 GRUNDSÄTZE (1) Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. (2) Das ...
- § 268a SGB 6 - Einzelnorm



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2009 geltenden Fassung gilt nicht in den Fällen, in denen vor dem 30. März 2005 die zunächst nicht auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzte Rente begonnen hat und die Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich wirksam geworden ist. (2) § 101 Abs. 3 in der bis zum 31. August ...
- § 13 19. RAG - Einzelnorm



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-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 41 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und die in § 2 Abs. 2 genannten Renten, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, dürfen nach Anwendung der §§ 1278 und 1279 der Reichsversicherungsordnung, §§ 55 und 56 des ...
- § 189 SGB 5 - Einzelnorm



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1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 189 MITGLIEDSCHAFT VON RENTENANTRAGSTELLERN (1) Als Mitglieder gelten Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben und die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 bis 12 und Absatz 2, jedoch nicht die Voraussetzungen ...
- § 2 13. RAG - Einzelnorm



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, §§ 30ff. des Angestelltenversicherungsgesetzes oder §§ 53ff. des Reichsknappschaftsgesetzes berechnet sind, sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung von § 1255 Abs. 1 letzter Halbsatz der Reichsversicherungsordnung, § 32 Abs. 1 letzter Halbsatz des Angestelltenversicherungsgesetzes ...
- § 12 16. RAG - Einzelnorm



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und Artikel 2 § 41 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und die in § 2 Abs. 2 dieses Artikels genannten Renten, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, dürfen nach Anwendung der §§ 1278, 1279 der Reichsversicherungsordnung, §§ 55, 56 des Angestelltenversicherungsgesetzes ...
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