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Trefferliste für 'aufbewahrung'

Dokument 41 - 50 von 767 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 304 SGB 5 - Einzelnorm****
... SOZIALGESETZBUCH (SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 304 AUFBEWAHRUNG VON DATEN BEI KRANKENKASSEN, KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNGEN UND GESCHÄFTSSTELLEN DER PRÜFUNGSAUSSCHÜSSE (1) Die für Aufgaben der gesetzlichen ...
§ 27 SeeUnterkunftsV - Einzelnorm****
... FREIZEITEINRICHTUNGEN DER BESATZUNGSMITGLIEDER AN BORD VON KAUFFAHRTEISCHIFFEN (SEE-UNTERKUNFTSVERORDNUNG - SEEUNTERKUNFTSV) § 27 EINRICHTUNGEN ZUR AUFBEWAHRUNG VON KLEIDUNG UND PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDEN, UMKLEIDEEINRICHTUNGEN (1) Außerhalb der Schlafräume muss ein gut belüfteter Raum mit verschließbaren ...
§ 71 PStV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR AUSFÜHRUNG DES PERSONENSTANDSGESETZES (PERSONENSTANDSVERORDNUNG - PSTV) § 71 FORTFÜHRUNG, BENUTZUNG UND AUFBEWAHRUNG DER KONSULARREGISTER (1) Für die Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung 1. der von den Konsularbeamten errichteten Heiratseinträge, 2. der auf Grund ...
§ 41 37. BImSchV - Einzelnorm****
... 1, 2 (VERORDNUNG ZUR ANRECHNUNG VON STROMBASIERTEN KRAFTSTOFFEN UND MITVERARBEITETEN BIOGENEN ÖLEN AUF DIE TREIBHAUSGASQUOTE) (37. BIMSCHV) § 41 AUFBEWAHRUNG, UMGANG MIT INFORMATIONEN (1) Zertifizierungsstellen müssen die Berichte nach § 39 Satz 2 zehn Jahre ab dem Datum ihrer jeweiligen Erstellung ...
§ 6 AWV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUßENWIRTSCHAFTSVERORDNUNG (AWV) § 6 AUFBEWAHRUNG VON VERWALTUNGSAKTEN (1) Der Adressat eines Verwaltungsakts muss die diesen Verwaltungsakt verkörpernde Urkunde nach Ablauf der Gültigkeit des Verwaltungsaktes für die Dauer von fünf Jahren aufbewahren ...
§ 21 BewachV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BEWACHUNGSGEWERBE (BEWACHUNGSVERORDNUNG - BEWACHV) § 21 BUCHFÜHRUNG UND AUFBEWAHRUNG (1) Der Gewerbetreibende hat nach Maßgabe des Satzes 2 und der Absätze 2 bis 4 die Pflicht, Aufzeichnungen zu machen sowie die dort genannten Belege ...
Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUM SPRENGSTOFFGESETZ (2. SPRENGV) ANLAGE 7 ZUM ANHANG AUFBEWAHRUNG KLEINER MENGEN IM NICHT GEWERBLICHEN BEREICH NACH NUMMER 4 DES ANHANGS MAXIMAL ZULÄSSIGE NETTOEXPLOSIVSTOFFMASSEN/NETTOMASSEN IN KG (Fundstelle: BGBl. I 2010, 1690)   Aufbe ...
§ 54 VgV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE (VERGABEVERORDNUNG - VGV) § 54 AUFBEWAHRUNG UNGEÖFFNETER INTERESSENSBEKUNDUNGEN, INTERESSENSBESTÄTIGUNGEN, TEILNAHMEANTRÄGE UND ANGEBOTE Elektronisch übermittelte Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen ...
§ 10 ZTRV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ZUR EINRICHTUNG UND FÜHRUNG DES ZENTRALEN TESTAMENTSREGISTERS (TESTAMENTSREGISTER-VERORDNUNG - ZTRV) § 10 ELEKTRONISCHE AUFBEWAHRUNG UND LÖSCHUNG (1) Die Registerbehörde bewahrt die Verwahrangaben betreffenden Dokumente und Sterbefallmitteilungen nur in elektronischer Form auf. (2) Daten ...
§ 30 ZAG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN (ZAHLUNGSDIENSTEAUFSICHTSGESETZ - ZAG) § 30 AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN Die Institute haben für aufsichtsrechtliche Zwecke alle Unterlagen unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen mindestens fünf ...
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