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Trefferliste für 'bdsg'

Dokument 41 - 50 von 110 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 77 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 77 VERTRAULICHE MELDUNG VON VERSTÖßEN Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können ...
§ 78 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 78 ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN (1) Die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen in Drittstaaten oder an internationale Organisationen ist bei Vorliegen der übrigen für Datenübermittlungen geltenden Voraussetzungen ...
§ 79 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 79 DATENÜBERMITTLUNG BEI GEEIGNETEN GARANTIEN (1) Liegt entgegen § 78 Absatz 1 Nummer 2 kein Beschluss nach Artikel 36 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/680 vor, ist eine Übermittlung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ...
§ 80 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 80 DATENÜBERMITTLUNG OHNE GEEIGNETE GARANTIEN (1) Liegt entgegen § 78 Absatz 1 Nummer 2 kein Beschluss nach Artikel 36 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/680 vor und liegen auch keine geeigneten Garantien im Sinne des § ...
§ 81 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 81 SONSTIGE DATENÜBERMITTLUNG AN EMPFÄNGER IN DRITTSTAATEN (1) Verantwortliche können bei Vorliegen der übrigen für die Datenübermittlung in Drittstaaten geltenden Voraussetzungen im besonderen Einzelfall personenbezogene ...
§ 82 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 82 GEGENSEITIGE AMTSHILFE (1) Die oder der Bundesbeauftragte hat den Datenschutzaufsichtsbehörden in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Informationen zu übermitteln und Amtshilfe zu leisten, soweit dies für ...
§ 83 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 83 SCHADENSERSATZ UND ENTSCHÄDIGUNG (1) Hat ein Verantwortlicher einer betroffenen Person durch eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die nach diesem Gesetz oder nach anderen auf ihre Verarbeitung anwendbaren Vorschriften ...
§ 84 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 84 STRAFVORSCHRIFTEN Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 45 Satz 1, 3 oder 4 findet § 42 entsprechende Anwendung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 85 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 85 VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM RAHMEN VON NICHT IN DIE ANWENDUNGS- BEREICHE DER VERORDNUNG (EU) 2016/679 UND DER RICHTLINIE (EU) 2016/680 FALLENDEN TÄTIGKEITEN (1) Die Übermittlung personenbezogener Daten an ...
§ 86 BDSG - Einzelnorm**
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 86 VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN FÜR ZWECKE STAATLICHER AUSZEICHNUNGEN UND EHRUNGEN (1) Zur Vorbereitung und Durchführung staatlicher Verfahren bei Auszeichnungen und Ehrungen dürfen sowohl die zuständigen als auch andere ...
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