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Trefferliste für 'bdsg'

Dokument 41 - 50 von 108 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 60 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 60 ANRUFUNG DER ODER DES BUNDESBEAUFTRAGTEN (1) Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten wenden, wenn sie der Auffassung ...
§ 61 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 61 RECHTSSCHUTZ GEGEN ENTSCHEIDUNGEN DER ODER DES BUNDESBEAUFTRAGTEN ODER BEI DEREN ODER DESSEN UNTÄTIGKEIT (1) Jede natürliche oder juristische Person kann unbeschadet anderer Rechtsbehelfe gerichtlich gegen eine verbindliche ...
§ 62 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 62 AUFTRAGSVERARBEITUNG (1) Werden personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen durch andere Personen oder Stellen verarbeitet, hat der Verantwortliche für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und ...
§ 63 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 63 GEMEINSAM VERANTWORTLICHE Legen zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und die Mittel der Verarbeitung fest, gelten sie als gemeinsam Verantwortliche. Gemeinsam Verantwortliche haben ihre jeweiligen Aufgaben ...
§ 64 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 64 ANFORDERUNGEN AN DIE SICHERHEIT DER DATENVERARBEITUNG (1) Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der Umstände ...
§ 65 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 65 MELDUNG VON VERLETZUNGEN DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN AN DIE ODER DEN BUNDESBEAUFTRAGTEN (1) Der Verantwortliche hat eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst innerhalb ...
§ 66 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 66 BENACHRICHTIGUNG BETROFFENER PERSONEN BEI VERLETZUNGEN DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN (1) Hat eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich eine erhebliche Gefahr für Rechtsgüter betroffener ...
§ 67 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 67 DURCHFÜHRUNG EINER DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG (1) Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ...
§ 68 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 68 ZUSAMMENARBEIT MIT DER ODER DEM BUNDESBEAUFTRAGTEN Der Verantwortliche hat mit der oder dem Bundesbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 69 BDSG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 69 ANHÖRUNG DER ODER DES BUNDESBEAUFTRAGTEN (1) Der Verantwortliche hat vor der Inbetriebnahme von neu anzulegenden Dateisystemen die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten anzuhören, wenn 1. aus einer Datenschutz ...
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