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Trefferliste für 'bewertungsgesetz'
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- Anlage 18 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 18 (ZU § 163 ABS. 7 UND § 164 ABS. 2 UND 4) SONDERNUTZUNGEN (Fundstelle: BGBl. I 2008, 3062) 1 2 3 4 5 Land Nutzungen Reingewinn Pachtpreis Wert für das Besatzkapital EUR/ha LF EUR/ha LF EUR/ha LF Deutschland Hopfen &
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- § 162 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 162 BEWERTUNG DES WIRTSCHAFTSTEILS (1) Bei der Bewertung des Wirtschaftsteils ist der gemeine Wert zu Grunde zu legen. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft fortführt. Bei der
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- Anlage 19 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 19 (ZU § 169) UMRECHNUNGSSCHLÜSSEL FÜR TIERBESTÄNDE IN VIEHEINHEITEN NACH DEM FUTTERBEDARF (Fundstelle: BGBl. I 2011, 2621 - 2622) Tierart 1 Tier Alpakas 0,08 VE Damtiere Damtiere unter 1 Jahr 0,04 VE Damtiere
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- § 163 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 163 ERMITTLUNG DER WIRTSCHAFTSWERTE (1) Bei der Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftswerte ist von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Ertragsfähigkeit ist der bei ordnungsmäßiger
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- Anlage 20 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 20 (ZU § 169 ABS. 5) GRUPPEN DER ZWEIGE DES TIERBESTANDS NACH DER FLÄCHENABHÄNGIGKEIT (Fundstelle: BGBl. I 2008, 3065) 1. Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands Pferdehaltung,Pferdezucht,Schafzucht,Schafhaltung,Rindviehzucht
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- § 164 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 164 MINDESTWERT (1) Der Mindestwert des Wirtschaftsteils setzt sich aus dem Wert für den Grund und Boden sowie dem Wert der übrigen Wirtschaftsgüter zusammen und wird nach den Absätzen 2 bis 4 ermittelt. (2) Der für den Wert
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- Anlage 21 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 21 (ZU § 185 ABSATZ 3 SATZ 1, § 193 ABSATZ 4 SATZ 1, § 194 ABSATZ 5 SATZ 1 UND § 195 ABSATZ 3 SATZ 1 UND ABSATZ 7 SATZ 1) VERVIELFÄLTIGER (Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 387, S. 65 - 70) Restnut- zungsdauer; Restlaufzeit des
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- § 165 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 165 BEWERTUNG DES WIRTSCHAFTSTEILS MIT DEM FORTFÜHRUNGSWERT (1) Der Wert des Wirtschaftsteils wird aus der Summe der nach § 163 zu ermittelnden Wirtschaftswerte gebildet. (2) Der für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
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- Anlage 22 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 22 (ZU § 185 ABSATZ 3 SATZ 3, § 190 ABSATZ 6 SATZ 1 UND 2) GESAMTNUTZUNGSDAUER (Fundstelle: BGBl. I 2015, 1846) Ein- und Zweifamilienhäuser 80 Jahre Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser 80 Jahre Wohnungseigentum 80 Jahre
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- § 166 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 166 BEWERTUNG DES WIRTSCHAFTSTEILS MIT DEM LIQUIDATIONSWERT (1) Im Falle des § 162 Abs. 3 oder Abs. 4 ist der Liquidationswert nach Absatz 2 zu ermitteln und tritt mit Wirkung für die Vergangenheit an die Stelle des bisherigen
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