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Trefferliste für 'frauen'
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 2 GleiStatV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER STATISTISCHE ERHEBUNGEN ZUR GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DEN DIENSTSTELLEN UND GREMIEN DES BUNDES (GLEICHSTELLUNGSSTATISTIKVERORDNUNG - GLEISTATV) § 2 ERHEBUNGSMERKMALE FÜR DEN GLEICHSTELLUNGSINDEX Jede oberste Bundesbehörde
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- § 113b SGB 11 - Einzelnorm



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, wobei a) insbesondere die 2011 vorgelegten Ergebnisse des vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projektes „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe ...
- § 3 BrKrFrühErkV - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER ANWENDUNG VON RÖNTGENSTRAHLUNG ZUR FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS BEI FRAUEN 1 (BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGS-VERORDNUNG - BRKRFRÜHERKV) § 3 MEDIZINPHYSIK-EXPERTE; AUFGABEN DES MEDIZINPHYSIK-EXPERTEN (1) Der Strahlenschutzverantwortliche ...
- § 6 EntgTranspG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 6 AUFGABEN VON ARBEITGEBERN, TARIFVERTRAGSPARTEIEN UND BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNGEN (1) Arbeitgeber, Tarifvertragsparteien und die
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- § 4 BGleiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 4 ALLGEMEINE PFLICHTEN (1) Die Beschäftigten, insbesondere solche in den Führungspositionen, sowie die
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- § 53 PflBG - Einzelnorm



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, durch die Fachkommission auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Sie sind dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung der Vereinbarkeit mit diesem Gesetz vorzulegen, erstmals bis zum 1. Juli 2019. (3 ...
- Schlussformel BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003 - Einzelnorm



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UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND SCHLUSSFORMEL Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 8 BGleiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 8 AUSWAHLENTSCHEIDUNGEN BEI EINSTELLUNG, BERUFLICHEM AUFSTIEG UND DER VERGABE VON AUSBILDUNGSPLÄTZEN
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- § 13 EntgTranspG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 13 AUFGABEN UND RECHTE DES BETRIEBSRATES (1) Im Rahmen seiner Aufgabe nach § 80 Absatz 1 Nummer 2a des Betriebsverfassungsgesetzes fördert
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- § 14 FPfZG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DIE FAMILIENPFLEGEZEIT (FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ - FPFZG) § 14 BEIRAT (1) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt einen unabhängigen Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ein. (2) Der Beirat befasst sich mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und ...
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