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Trefferliste für 'stvg'

Dokument 41 - 50 von 137 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 46 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 46  (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 47 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 47 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN, AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen 1. darüber, a) welche im Einzelnen zu bestimmenden ...
§ 48 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 48 REGISTERFÜHRUNG UND REGISTERBEHÖRDEN (1) Die Fahrerlaubnisbehörden (§ 2 Abs. 1) führen im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit ein Register (örtliche Fahrerlaubnisregister) über 1. von ihnen erteilte Fahrerlaubnisse sowie ...
§ 49 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 49 ZWECKBESTIMMUNG DER REGISTER (1) Die örtlichen Fahrerlaubnisregister und das Zentrale Fahrerlaubnisregister werden geführt zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können, welche Fahrerlaubnisse ...
§ 50 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 50 INHALT DER FAHRERLAUBNISREGISTER (1) In den örtlichen Fahrerlaubnisregistern und im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden gespeichert 1. Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlername ...
§ 51 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 51 MITTEILUNG AN DAS ZENTRALE FAHRERLAUBNISREGISTER Die Fahrerlaubnisbehörden teilen dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung im Zentralen Fahrerlaubnisregister unverzüglich die auf Grund des § 50 Abs. 1 zu speichernden ...
§ 1 StVG - Einzelnorm**
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1 ZULASSUNG (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag ...
§ 52 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 52 ÜBERMITTLUNG (1) Die in den Fahrerlaubnisregistern gespeicherten Daten dürfen an die Stellen, die 1. für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen, 2. für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ...
§ 1a StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1A KRAFTFAHRZEUGE MIT HOCH- ODER VOLLAUTOMATISIERTER FAHRFUNKTION (1) Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion ist zulässig, wenn die Funktion bestimmungsgemäß verwendet wird. ...
§ 53 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 53 DIREKTEINSTELLUNG UND ABRUF IM AUTOMATISIERTEN VERFAHREN (1) Den Stellen, denen die Aufgaben nach § 52 obliegen, dürfen die hierfür jeweils erforderlichen Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und den örtlichen ...
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