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Trefferliste für 'stvg'
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- § 52 StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 52 ÜBERMITTLUNG (1) Die in den Fahrerlaubnisregistern gespeicherten Daten dürfen an die Stellen, die 1. für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen, 2. für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
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- § 1a StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1A KRAFTFAHRZEUGE MIT HOCH- ODER VOLLAUTOMATISIERTER FAHRFUNKTION (1) Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion ist zulässig, wenn die Funktion bestimmungsgemäß verwendet wird.
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- § 53 StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 53 DIREKTEINSTELLUNG UND ABRUF IM AUTOMATISIERTEN VERFAHREN (1) Den Stellen, denen die Aufgaben nach § 52 obliegen, dürfen die hierfür jeweils erforderlichen Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und den örtlichen
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- § 1b StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1B RECHTE UND PFLICHTEN DES FAHRZEUGFÜHRERS BEI NUTZUNG HOCH- ODER VOLLAUTOMATISIERTER FAHRFUNKTIONEN (1) Der Fahrzeugführer darf sich während der Fahrzeugführung mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen gemäß
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- § 54 StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 54 AUTOMATISIERTES MITTEILUNGS-, ANFRAGE- UND AUSKUNFTSVERFAHREN BEIM KRAFTFAHRT-BUNDESAMT Die Übermittlung der Daten an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 51, 52 und
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- § 1c StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1C EVALUIERUNG Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die Anwendung der Regelungen in Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juni 2017 (BGBl. I S. 1648) nach Ablauf des Jahres 2019 auf wissenschaftlicher Grundlage
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- § 55 StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 55 ÜBERMITTLUNG VON DATEN AN STELLEN AUßERHALB DES GELTUNGSBEREICHES DIESES GESETZES (1) Die auf Grund des § 50 gespeicherten Daten dürfen von den Registerbehörden an die hierfür zuständigen Stellen anderer Staaten übermittelt
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- § 1d StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1D KRAFTFAHRZEUGE MIT AUTONOMER FAHRFUNKTION IN FESTGELEGTEN BETRIEBSBEREICHEN (1) Ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne dieses Gesetzes ist ein Kraftfahrzeug, das 1. die Fahraufgabe ohne eine fahrzeugführende
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- § 56 StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 56 ABRUF IM AUTOMATISIERTEN VERFAHREN DURCH STELLEN AUßERHALB DES GELTUNGSBEREICHES DIESES GESETZES (1) Durch Abruf im automatisierten Verfahren dürfen aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister für die in § 55 Abs. 1 genannten
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- § 1e StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 1E BETRIEB VON KRAFTFAHRZEUGEN MIT AUTONOMER FAHRFUNKTION; WIDERSPRUCH UND ANFECHTUNGSKLAGE (1) Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mittels autonomer Fahrfunktion ist zulässig, wenn 1. das Kraftfahrzeug den technischen Voraussetzungen
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