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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 41 - 50 von 3798 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 3.25 BinSchStrO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BINNENSCHIFFFAHRTSSTRAßEN-ORDNUNG (BINSCHSTRO) § 3.25 BEZEICHNUNG SCHWIMMENDER GERÄTE BEI DER ARBEIT SOWIE FESTGEFAHRENER ODER GESUNKENER FAHRZEUGE (ANLAGE 3: BILD 49A, 49B, 50A, 50B, 51, 52) 1. Ein schwimmendes Gerät bei der Arbeit oder ein Fahrzeug ...
§ 8 ZensG 2022 - Einzelnorm****
... GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DES ZENSUS IM JAHR 2022 (ZENSUSGESETZ 2022 - ZENSG 2022) § 8 ÜBERMITTLUNG VON DATEN DURCH DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Hochrechnung zu dem Stichtag, der dem Zensusstichtag am nächsten liegt, elektronisch ...
§ 2 ArbSV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE FESTSTELLUNG UND DECKUNG DES ARBEITSKRÄFTEBEDARFS NACH DEM ARBEITSSICHERSTELLUNGSGESETZ (ARBSV) § 2 ZUSTÄNDIGE AGENTUR FÜR ARBEIT Für die Entgegennahme der Bedarfsanmeldung und der Veränderungsanzeigen ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die Beschäftigungsdienststelle ...
§ 8 ZensTeG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERPROBUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS (ZENSUSTESTGESETZ - ZENSTEG) § 8 TESTERHEBUNG BEI DER BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT Bei der Bundesanstalt für Arbeit werden aus der Datei für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, der Arbeitslosendatei und der Datei für Teilnehmer ...
§ 6 ZensVorbG 2011 - Einzelnorm****
... EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2011 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2011 - ZENSVORBG 2011) § 6 ÜBERMITTLUNG VON DATEN DURCH DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt für die am 30. September 2007 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und für die am 13. März 2008 arbeitslos ...
§ 45 SchwbAV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SCHWERBEHINDERTEN-AUSGLEICHSABGABEVERORDNUNG (SCHWBAV) § 45 VORHABEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES Für Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die dem Beirat zur Stellungnahme zuzuleiten sind, gelten die §§ 43 und 44 ...
§ 18 AZRG - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUSLÄNDERZENTRALREGISTER (AZR-GESETZ) § 18 DATENÜBERMITTLUNG AN DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT UND DIE BEHÖRDEN DER ZOLLVERWALTUNG (1) An die Bundesagentur für Arbeit werden für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Achten Abschnitt des Zweiten ...
§ 18b AZRG - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUSLÄNDERZENTRALREGISTER (AZR-GESETZ) § 18B DATENÜBERMITTLUNG AN DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT UND DIE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE ZUSTÄNDIGEN STELLEN (1) An die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung ...
§ 66 SGB 2 - Einzelnorm****
... FÜR ARBEITSUCHENDE - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. DEZEMBER 2003, BGBL. I S. 2954) § 66 RECHTSÄNDERUNGEN BEI LEISTUNGEN ZUR EINGLIEDERUNG IN ARBEIT (1) Wird dieses Gesetzbuch geändert, so sind, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bis zum Ende der Leistungen ...
§ 286e SGB 6 - Einzelnorm****
... BUCH (VI) - GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 286E AUSWEIS FÜR ARBEIT UND SOZIALVERSICHERUNG Versicherte, die für die Durchführung der Versicherung sowie für die Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich ...
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