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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'
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- § 72 SGB 11 - Einzelnorm



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effizient zu erbringen sind. (3a) Ab dem 1. September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Leistungen der Pflege oder Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen, Gehälter zahlen, die in Tarifverträgen oder ...
- § 1 FernstrÜG - Einzelnorm



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der Länder, Landesbetrieben und sonstigen Behörden im Betrachtungszeitraum im Sinne des Absatzes 2 beschäftigten Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Auszubildenden nach Funktionen, die im Betrachtungszeitraum Aufgaben der Straßenbaulast an den Bundesautobahnen ausschließlich ...
- § 7a AEntG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITEND ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 7A RECHTSVERORDNUNG FÜR DIE FÄLLE DES § 4 ABSATZ 2 (1) Auf gemeinsamen Antrag der Parteien eines Tarifvertrages ...
- § 8 AEntG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITEND ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 8 PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS ZUR GEWÄHRUNG VON ARBEITSBEDINGUNGEN (1) Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland ...
- § 11 AEntG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITEND ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 11 RECHTSVERORDNUNG (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung ...
- § 16 MiLoG - Einzelnorm



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(MINDESTLOHNGESETZ - MILOG) § 16 MELDEPFLICHT (1) Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, der eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer oder mehrere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen im Anwendungsbereich ...
- § 13b AEntG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITEND ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 13B ZUSÄTZLICHE ARBEITSBEDINGUNGEN (1) Wird ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin von einem im Ausland ansässigen ...
- § 14 AEntG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITEND ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 14 HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder ...
- § 107 2. WOMitbestG - Einzelnorm



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in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1. die Zahl der a) von den Delegierten abgegebenen Wahlumschläge, b) von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Seebetriebs abgegebenen Wahlumschläge; 2. die Zahl der a) von den Delegierten abgegebenen gültigen Stimmen, b) von den Arbeitnehmerinnen ...
- § 24 AEntG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITEND ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 24 ANWENDUNGSBEREICH Dieser Abschnitt regelt die Behandlung von Ersuchen eines anderen Mitgliedstaats oder an ...
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