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Trefferliste für 'aufhebung'

Dokument 41 - 50 von 3004 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 27 AVAG - Einzelnorm****
... GEBIET DER ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN (ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSAUSFÜHRUNGSGESETZ - AVAG) § 27 VERFAHREN NACH AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG DES FÜR VOLLSTRECKBAR ERKLÄRTEN AUSLÄNDISCHEN TITELS IM URSPRUNGSSTAAT (1) Wird der Titel in dem Staat, in dem er errichtet worden ...
§ 7 GVO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDSTÜCKSVERKEHRSORDNUNG (GVO) § 7 VERFAHREN BEI AUFHEBUNG DER GENEHMIGUNG (1) Die Rücknahme, der Widerruf oder die sonstige Aufhebung einer nach § 2 erforderlichen Genehmigung stehen der Wirksamkeit des genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfts nicht ...
§ 29 SVertO - Einzelnorm****
... UND VERTEILUNG EINES FONDS ZUR BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG IN DER SEE- UND BINNENSCHIFFAHRT (SCHIFFAHRTSRECHTLICHE VERTEILUNGSORDNUNG - SVERTO) § 29 AUFHEBUNG DES VERFAHRENS. NACHTRAGSVERTEILUNG (1) Das Gericht beschließt die Aufhebung des Verteilungsverfahrens, wenn die Haftungssumme verteilt ist oder ...
§ 172 AO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 172 AUFHEBUNG UND ÄNDERUNG VON STEUERBESCHEIDEN (1) Ein Steuerbescheid darf, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder geändert werden, 1. wenn er Verbrauchsteuern betrifft ...
§ 176 AO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 176 VERTRAUENSSCHUTZ BEI DER AUFHEBUNG UND ÄNDERUNG VON STEUERBESCHEIDEN (1) Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, dass 1. das Bundesverfassungsgericht ...
§ 296 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 296 AUFHEBUNG (1) Ein Unternehmensvertrag kann nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden. Eine rückwirkende Aufhebung ist unzulässig. Die Aufhebung bedarf der schriftlichen ...
Art 97 § 9 EGAO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR ABGABENORDNUNG (EGAO) § 9 AUFHEBUNG UND ÄNDERUNG VON VERWALTUNGSAKTEN (1) Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten sind erstmals anzuwenden, wenn nach dem 31. Dezember 1976 ein Verwaltungsakt ...
§ 6a BerHG - Einzelnorm****
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER RECHTSBERATUNG UND VERTRETUNG FÜR BÜRGER MIT GERINGEM EINKOMMEN (BERATUNGSHILFEGESETZ - BERHG) § 6A AUFHEBUNG DER BEWILLIGUNG (1) Das Gericht kann die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der ...
§ 8a BerHG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER RECHTSBERATUNG UND VERTRETUNG FÜR BÜRGER MIT GERINGEM EINKOMMEN (BERATUNGSHILFEGESETZ - BERHG) § 8A FOLGEN DER AUFHEBUNG DER BEWILLIGUNG (1) Wird die Beratungshilfebewilligung aufgehoben, bleibt der Vergütungsanspruch der Beratungsperson gegen die Staatskasse unberührt ...
§ 25 InsO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 25 AUFHEBUNG DER SICHERUNGSMAßNAHMEN (1) Werden die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, so gilt für die Bekanntmachung der Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung § 23 entsprechend. (2) Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen ...
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