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Trefferliste für 'bundeszentralamt'
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- § 10 PStTG - Einzelnorm



... AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN MELDENDER PLATTFORMBETREIBER IN STEUERSACHEN (PLATTFORMEN-STEUERTRANSPARENZGESETZ - PSTTG) § 10 AUSKUNFT (1) Das Bundeszentralamt für Steuern kann auf Antrag auf Grundlage eines genau bestimmten Sachverhaltes eine Auskunft erteilen über 1. das Vorliegen der Voraussetzungen ...
- § 13 PStTG - Einzelnorm



... zum 31. Januar des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Anbieter als meldepflichtiger Anbieter identifiziert worden ist, dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Wird einem meldenden Plattformbetreiber bekannt, dass eine Meldung entgegen des Satzes 1 innerhalb der dort genannten Frist ...
- § 75a MinStG - Einzelnorm



... EINER GLOBALEN MINDESTBESTEUERUNG FÜR UNTERNEHMENSGRUPPEN (MINDESTSTEUERGESETZ - MINSTG) § 75A BERICHTIGUNG DES MINDESTSTEUER-BERICHTS (1) Hat das Bundeszentralamt für Steuern Grund zu der Annahme, dass ein von einer obersten Muttergesellschaft oder einer als berichtspflichtig benannten Geschäftseinheit ...
- § 18 UStG - Einzelnorm



... nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle bis zum 20. Tag nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums dem Bundeszentralamt für Steuern übermitteln, in der er die Steuer für die vorgenannten Umsätze selbst zu berechnen hat (Steueranmeldung). Die Steuer ist am 20. Tag ...
- Art 2 DBAZusAbkG FRA 2015 - Einzelnorm



... UND DER GRUNDSTEUERN ART 2 (1) Zuständige Behörde für die Abwicklung des Fiskalausgleichs gemäß Artikel 13 a des geänderten Abkommens ist das Bundeszentralamt für Steuern. (2) Die Landesfinanzbehörden (§ 2 des Finanzverwaltungsgesetzes) und die Familienkassen (§ 7 Absatz 2 des Bundeskindergeldgesetzes ...
- § 22g UStG - Einzelnorm



... bis zum Ende des auf den Ablauf des Kalendervierteljahres folgenden Kalendermonats (Meldezeitraum) vollständig und richtig dem Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die Übermittlung hat nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz und Datenformat über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu erfolgen ...
- § 2 StAbzVeranlZÜV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DAS STEUERABZUGS- UND VERANLAGUNGSVERFAHREN AUF DAS BUNDESZENTRALAMT FÜR STEUERN UND ZUR REGELUNG VERSCHIEDENER ANWENDUNGSZEITPUNKTE § 2 ANWENDUNGSZEITPUNKTE ZUM EINKOMMENSTEUERGESETZ (1) § 50 Absatz 2 Satz 8
...
- § 50c EStG - Einzelnorm



... und Abführung der Steuer nicht verpflichtet, 1. soweit dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen auf dessen Antrag (Freistellungsantrag) vom Bundeszentralamt für Steuern bescheinigt wird, dass § 43b, § 50g oder ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Besteuerung der Einkünfte entgegensteht ...
- § 3 WIdV - Einzelnorm



... -IDENTIFIKATIONSNUMMER-VERORDNUNG - WIDV) § 3 MITTEILUNG DER WIRTSCHAFTS-IDENTIFIKATIONSNUMMER (1) In den Fällen nach § 1 Absatz 2 macht das Bundeszentralamt für Steuern öffentlich bekannt, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab dem in der Bekanntmachung zu benennenden Stichtag auch als Wirtschafts ...
- § 7 EUAHiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DER GEGENSEITIGEN AMTSHILFE IN STEUERSACHEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION* (EU-AMTSHILFEGESETZ - EUAHIG) § 7 AUTOMATISCHE ÜBERMITTLUNG VON INFORMATIONEN (1) Das zentrale Verbindungsbüro übermittelt an
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