zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 62D ANWENDUNG DES § 10D DES GESETZES BEI DER VERANLAGUNG VON EHEGATTEN (1) 1Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten (§ 26a des Gesetzes) kann der Steuerpflichtige den Verlustabzug nach § 10d des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 64 NACHWEIS VON KRANKHEITSKOSTEN UND DER VORAUSSETZUNGEN DER BEHINDERUNGSBEDINGTEN FAHRTKOSTENPAUSCHALE (1) Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 65 NACHWEIS DER BEHINDERUNG UND DES PFLEGEGRADS (1) Den Nachweis einer Behinderung hat der Steuerpflichtige zu erbringen: 1. bei einer Behinderung, deren Grad auf mindestens 50 festgestellt ist, durch ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 68 NUTZUNGSSATZ, BETRIEBSGUTACHTEN, BETRIEBSWERK (1) 1Der Nutzungssatz muss periodisch für zehn Jahre durch die Finanzbehörde festgesetzt werden. 2Er muss den Holznutzungen entsprechen, die unter ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 68A EINKÜNFTE AUS MEHREREN AUSLÄNDISCHEN STAATEN 1Die für die Einkünfte aus einem ausländischen Staat festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 68B NACHWEIS ÜBER DIE HÖHE DER AUSLÄNDISCHEN EINKÜNFTE UND STEUERN 1Der Steuerpflichtige hat den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen ...