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- § 75 IfSG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 75 WEITERE STRAFVORSCHRIFTEN (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach ...
- § 75a IfSG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 75A WEITERE STRAFVORSCHRIFTEN (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr ...
- § 76 IfSG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 76 EINZIEHUNG Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 75 Abs. 1 oder 3 bezieht, können eingezogen werden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
- § 77 IfSG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 77 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN (1) Die nach den Vorschriften des Bundes-Seuchengesetzes bestehende Erlaubnis für das Arbeiten und den Verkehr mit Krankheitserregern ...
- Anlage IfSG - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) ANLAGE (ZU § 5B ABSATZ 4) MASKENTYPEN NACH § 5B ABSATZ 4 (Fundstelle: BGBl. I 2021, 1175 – 1176) Maskentyp Standard (Teil der Kennzeichnung) Weitere
...
- Inhaltsübersicht IfSG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) INHALTSÜBERSICHT 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck des Gesetzes § 1a (weggefallen) § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Prävention durch Aufklärung
...
- § 1 IfSG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 1 ZWECK DES GESETZES (1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre ...
- § 1a IfSG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 1A (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 2 IfSG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges ...
- § 3 IfSG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 3 PRÄVENTION DURCH AUFKLÄRUNG Die Information und Aufklärung der Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und die Möglichkeiten zu deren ...
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