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Trefferliste für 'immobilien'

Dokument 41 - 50 von 243 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Schlussformel ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) SCHLUSSFORMEL  Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * ...
Anlage 1 ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) ANLAGE 1 (ZU § 12 ABSATZ 5 SATZ 1) MODELLANSÄTZE FÜR DIE GESAMTNUTZUNGSDAUER ...
Anlage 2 ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) ANLAGE 2 (ZU § 12 ABSATZ 5 SATZ 1) MODELL ZUR ERMITTLUNG DER RESTNUTZUNGSDAUER ...
Anlage 3 ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) ANLAGE 3 (ZU § 12 ABSATZ 5 SATZ 2) MODELLANSÄTZE FÜR BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN ...
Anlage 4 ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) ANLAGE 4 (ZU § 12 ABSATZ 5 SATZ 3) NORMALHERSTELLUNGSKOSTEN 2010 ...
Anlage 5 ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) ANLAGE 5 (ZU § 16 ABSATZ 3) KATALOG DER GRUNDSTÜCKSMERKMALE DES BODENRICHTWERTGRUNDSTÜCKS ...
§ 1 REITG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEUTSCHE IMMOBILIEN-AKTIENGESELLSCHAFTEN MIT BÖRSENNOTIERTEN ANTEILEN (REIT-GESETZ - REITG) § 1 WESEN DER REIT-AKTIENGESELLSCHAFTEN (1) REIT-Aktiengesellschaften sind Aktiengesellschaften, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, 1. Eigentum ...
§ 2 REITG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEUTSCHE IMMOBILIEN-AKTIENGESELLSCHAFTEN MIT BÖRSENNOTIERTEN ANTEILEN (REIT-GESETZ - REITG) § 2 VOR-REIT Ein Vor-REIT ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die beim Bundeszentralamt für Steuern als Vor-REIT ...
§ 4 REITG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEUTSCHE IMMOBILIEN-AKTIENGESELLSCHAFTEN MIT BÖRSENNOTIERTEN ANTEILEN (REIT-GESETZ - REITG) § 4 MINDESTNENNBETRAG DES GRUNDKAPITALS Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer REIT-Aktiengesellschaft ist 15 Millionen Euro. * zum Seitenanfang ...
§ 5 REITG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEUTSCHE IMMOBILIEN-AKTIENGESELLSCHAFTEN MIT BÖRSENNOTIERTEN ANTEILEN (REIT-GESETZ - REITG) § 5 FORM DER AKTIEN (1) Sämtliche Aktien der REIT-Aktiengesellschaft müssen als stimmberechtigte Aktien gleicher Gattung begründet werden. Sie dürfen ...
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