Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'justiz'
Dokument 41 - 50 von 1377 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- Gesetze im Internet - Erklärung zur Barrierefreiheit



... Gebrauch machen müssen. Jede Veränderung birgt die Gefahr, den Inhalt zu verzerren und rechtlich falsch wiederzugeben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet mit Nachdruck daran, auch diese Inhalte so weit wie möglich barrierefrei anzubieten. Es wird nicht zuletzt deshalb ...
- § 9 QEWV - Einzelnorm



... ZU QUALIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN UND QUALIFIZIERTEN WIRTSCHAFTSVERBÄNDEN (QEWV) § 9 VERFAHREN ZUR ÜBERPRÜFUNG DER EINTRAGUNG (1) Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren zur Überprüfung der Eintragung nach § 4a des Unterlassungsklagengesetzes unverzüglich ein, wenn 1. die Voraussetzungen für eine ...
- § 4 BMJVBhWidVertrAnO - Einzelnorm



... FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG BEI KLAGEN IN BEIHILFEANGELEGENHEITEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ (BMJVBHWIDVERTRANO) § 4 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft. Gleichzeitig ...
- § 13 RDG - Einzelnorm



... (RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ - RDG) § 13 REGISTRIERUNGSVERFAHREN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Der Antrag auf Registrierung ist beim Bundesamt für Justiz zu stellen. Das Registrierungsverfahren kann auch über eine einheitliche Stelle nach den §§ 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt ...
- § 5 BMJVertrAnO - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE VERTRETUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ (BMJ-VERTRETUNGSANORDNUNG - BMJVERTRANO) § 5 BERICHTSPFLICHTEN (1) Soweit die Vertretungsbefugnis nach § 2 Absatz 3 übertragen ist, haben die Gerichte ...
- § 6 BMJVertrAnO - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE VERTRETUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ (BMJ-VERTRETUNGSANORDNUNG - BMJVERTRANO) § 6 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ...
- § 1 BMJVWidVertrAnO - Einzelnorm



... FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BMJVWIDVERTRANO) § ...
- § 2 BMJVWidVertrAnO - Einzelnorm



... FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BMJVWIDVERTRANO) § ...
- Anlage HG 2026 - Einzelnorm



... 300 –29 904 05 Auswärtiges Amt 192 819 67 819 +125 000 06 Bundesministerium des Innern 590 667 644 902 –54 235 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 749 777 739 777 +10 000 08 Bundesministerium der Finanzen 256 284 408 804 –152 520 09 Bundesministerium für Wirtschaft ...
- § 1 HinSchGOWiZustV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT DES BUNDESAMTES FÜR JUSTIZ FÜR DIE VERFOLGUNG UND AHNDUNG VON ORDNUNGSWIDRIGKEITEN NACH § 40 DES HINWEISGEBERSCHUTZGESETZES (HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ-ORDNUNGSWIDRIGKEITEN-ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - HINSCHGOWIZUSTV) §
...
Seite:
1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100
neue Volltext-Suche