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Trefferliste für 'kalendervierteljahres'

Dokument 41 - 50 von 76 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage 17 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... . 4. Entfällt eine der Voraussetzungen zur Beihilfe der Zusatzversorgungskasse, so erlischt der Anspruch auf die Ergänzungsbeihilfe zum Ablauf des Kalendervierteljahres, in das das Ereignis fällt. 5. Die Ansprüche auf die Ergänzungsbeihilfe bestehen längstens bis zu dem in Nr. 1 genannten Enddatum. 6 ...
Anlage 9 SokaSiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER SOZIALKASSENVERFAHREN IM BAUGEWERBE* (SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG) ANLAGE 9 (ZU § 2 ABSATZ 2) TARIFVERTRAG ÜBER EINE ZUSÄTZLICHE ALTERSVERSORGUNG IM BAUGEWERBE (TZA BAU) VOM 5. JUNI 2014, ZULETZT GEÄNDERT DURCH ...
Anlage 10 SokaSiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER SOZIALKASSENVERFAHREN IM BAUGEWERBE* (SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG) ANLAGE 10 (ZU § 2 ABSATZ 3) TARIFVERTRAG ÜBER RENTENBEIHILFEN IM BAUGEWERBE (TVR) VOM 31. OKTOBER 2002, ZULETZT GEÄNDERT DURCH TARIFVERTRAG ...
§ 8 ZerlG - Einzelnorm*
... das Aufkommen nach Absatz 1 Satz 1 und die nach Ländern zusammengefassten Mitteilungen nach Absatz 1 Satz 5 bis zum zehnten des Folgemonats eines Kalendervierteljahres dem Bundesministerium der Finanzen mitzuteilen. Dieses stellt die Anteile der einzelnen Länder am Aufkommen nach Absatz 1 fest. Die ...
Anlage 11 SokaSiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER SOZIALKASSENVERFAHREN IM BAUGEWERBE* (SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG) ANLAGE 11 (ZU § 2 ABSATZ 4) TARIFVERTRAG ÜBER RENTENBEIHILFEN IM BAUGEWERBE (TVR) VOM 31. OKTOBER 2002 (Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I ...
§ 10 FinDAG - Einzelnorm*
... für den öffentlichen Dienst oder den diesen Tarifvertrag ersetzenden Regelungen beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Dies gilt auch für bestehende Verträge. Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates ...
§ 2 KGUG - Einzelnorm*
... - KGUG) § 2  Die aus der Umstellung gemäß § 1 entstehenden Ausgleichsforderungen werden ab dem ersten Kalendertag des auf die Umstellung folgenden Kalendervierteljahres verzinst. Das kontoführende Geldinstitut hat der Prüfbehörde Währungsumstellung eine Abschrift des Umstellungsbescheides zur Prüfung ...
§ 54 RennwLottG - Einzelnorm*
... durchgeführt. Dabei sind vorläufige Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung der endgültigen Abrechnung des jeweiligen vorangegangenen Kalendervierteljahres festzusetzen. Mit den vorläufigen Abschlagszahlungen für ein Kalendervierteljahr sind die Zerlegungsanteile für das jeweilige vorangegangene Kalendervierteljahr ...
§ 12 ZerlG - Einzelnorm*
... § 5 Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Artikels 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000) sind erstmals für die Zerlegung des ersten Kalendervierteljahres 2019 anzuwenden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 22g UStG - Einzelnorm*
... die eigene BIC oder sonstige Geschäftskennzeichen zur eindeutigen Identifizierung des Zahlungsdienstleisters bis zum Ende des auf den Ablauf des Kalendervierteljahres folgenden Kalendermonats (Meldezeitraum) vollständig und richtig dem Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die Übermittlung hat ...
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