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ÜBER HERKUNFTS- UND REGIONALNACHWEISE FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN (HERKUNFTS- UND REGIONALNACHWEIS-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - HKRNDV) § 30 VERWENDUNG UND ENTWERTUNG VON HERKUNFTSNACHWEISEN (1) Herkunftsnachweise dürfen nur zur Stromkennzeichnung durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen verwendet ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BIERSTEUERGESETZES (BIERSTEUERVERORDNUNG - BIERSTV) § 39 ANTRAG AUF ERLAUBNIS ZUR STEUERFREIEN VERWENDUNG (1) Wer Bier steuerfrei verwenden will, hat die Erlaubnis vor Beginn der Verwendung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Hauptzollamt zu ...
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UND DER ABGEORDNETEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (BUNDESWAHLGERÄTEVERORDNUNG - BWAHLGV) § 4 GENEHMIGUNG DER VERWENDUNG VON WAHLGERÄTEN (1) Die Verwendung von Wahlgeräten mit zugelassener Bauart bedarf vor jeder Wahl der Genehmigung. Über die Genehmigung der Verwendung ...
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Inhaltsverzeichnis DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ÜBER AROMEN UND AROMEN ENTHALTENDE LEBENSMITTEL (AROMENDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - AROMENDV) § 4 VERWENDUNG VON FRISCH ENTWICKELTEM RAUCH (1) Es ist verboten, Lebensmittel unter Verwendung von frisch entwickeltem Rauch herzustellen, wenn die Maßgaben der Absätze ...
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DIE DURCHFÜHRUNG DER GEGENSEITIGEN AMTSHILFE IN STEUERSACHEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION* (EU-AMTSHILFEGESETZ - EUAHIG) § 15 VERWENDUNG VON INFORMATIONEN UND DOKUMENTEN (1) Übermittelt das zentrale Verbindungsbüro einem anderen Mitgliedstaat Informationen, so gestattet es diesem ...
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Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM PERSONALRECHT DER BESCHÄFTIGTEN DER FRÜHEREN DEUTSCHEN BUNDESPOST (POSTPERSONALRECHTSGESETZ - POSTPERSRG) § 6 VERWENDUNG AUF EINEM ARBEITSPOSTEN MIT GERINGERER WERTIGKEIT Ein Beamter kann unter Belassung seiner Amtsbezeichnung und unter Fortzahlung der Dienstbezüge vorübergehend ...
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