, umso höher die Genauigkeit.



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... erforderlichen Anordnungen durch schriftlichen Verwaltungsakt. (2) Die Durchführung der Außerbetriebsetzung von Amts wegen richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Für Streitigkeiten über Außerbetriebsetzungen von Amts wegen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. * zum Seitenanfang * Impressum ...



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