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Trefferliste für 'insolvenzordnung'

Dokument 491 - 500 von 730 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 308 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 308 ANNAHME DES SCHULDENBEREINIGUNGSPLANS (1) Hat kein Gläubiger Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben oder wird die Zustimmung nach § 309 ersetzt, so gilt der Schuldenbereinigungsplan als angenommen; das Insolvenzgericht ...
§ 15 EGInsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR INSOLVENZORDNUNG (EGINSO) § 15 INSOLVENZPLAN Sieht ein Insolvenzplan in einem in der Bundesrepublik Deutschland eröffneten Sekundärinsolvenzverfahren eine Stundung, einen Erlass oder sonstige Einschränkungen der Rechte der Gläubiger ...
§ 44a InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 44A GESICHERTE DARLEHEN In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft kann ein Gläubiger nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Nr. 5 für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung ...
§ 143 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 143 RECHTSFOLGEN (1) Was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners veräußert, weggegeben oder aufgegeben ist, muß zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden. Die Vorschriften über die Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten ...
§ 239 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 239 STIMMLISTE Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hält in einem Verzeichnis fest, welche Stimmrechte den Beteiligten nach dem Ergebnis der Erörterung im Termin zustehen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 309 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 309 ERSETZUNG DER ZUSTIMMUNG (1) Hat dem Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche ...
Code of Civil Procedure*
Übersetzung (außer Buch 10) durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Übersetzung (Buch 10) betreut durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Buch 10 der deutschen Zivilprozessordnung orientiert sich weitgehend am UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration ...
Code of Civil Procedure*
Übersetzung (außer Buch 10) durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Übersetzung (Buch 10) betreut durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Buch 10 der deutschen Zivilprozessordnung orientiert sich weitgehend am UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration ...
§ 42 StaRUG - Einzelnorm*
... UND ÜBERSCHULDUNG; STRAFVORSCHRIFT (1) Während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache ruht die Antragspflicht nach § 15a Absatz 1 bis 3 der Insolvenzordnung und § 42 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Antragspflichtigen sind jedoch verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt ...
§ 46e KWG - Einzelnorm*
... Insolvenzverfahren über das Vermögen dieses Instituts eröffnet, so wird das Verfahren ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 343 Abs. 1 der Insolvenzordnung anerkannt. (2) Sekundärinsolvenzverfahren nach § 356 der Insolvenzordnung und sonstige Partikularverfahren nach § 354 der Insolvenzordnung ...
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