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Trefferliste für 'insolvenzordnung'

Dokument 491 - 500 von 737 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 222 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 222 BILDUNG VON GRUPPEN (1) Bei der Festlegung der Rechte der Beteiligten im Insolvenzplan sind Gruppen zu bilden, soweit Beteiligte mit unterschiedlicher Rechtsstellung betroffen sind. Es ist zu unterscheiden zwischen 1. den ...
§ 293 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 293 VERGÜTUNG DES TREUHÄNDERS (1) Der Treuhänder hat Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand des Treuhänders und dem Umfang seiner Tätigkeit Rechnung zu tragen ...
§ 26 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 26 ABWEISUNG MANGELS MASSE (1) Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die ...
§ 123 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 123 UMFANG DES SOZIALPLANS (1) In einem Sozialplan, der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wird, kann für den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der ...
§ 223 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 223 RECHTE DER ABSONDERUNGSBERECHTIGTEN (1) Ist im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt, so wird das Recht der absonderungsberechtigten Gläubiger zur Befriedigung aus den Gegenständen, an denen Absonderungsrechte bestehen, vom ...
§ 294 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 294 GLEICHBEHANDLUNG DER GLÄUBIGER (1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist nicht ...
§ 42 StaRUG - Einzelnorm*
... UND ÜBERSCHULDUNG; STRAFVORSCHRIFT (1) Während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache ruht die Antragspflicht nach § 15a Absatz 1 bis 3 der Insolvenzordnung und § 42 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Antragspflichtigen sind jedoch verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt ...
Code of Civil Procedure*
Übersetzung (außer Buch 10) durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Übersetzung (Buch 10) betreut durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Buch 10 der deutschen Zivilprozessordnung orientiert sich weitgehend am UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration ...
§ 46e KWG - Einzelnorm*
... Insolvenzverfahren über das Vermögen dieses Instituts eröffnet, so wird das Verfahren ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 343 Abs. 1 der Insolvenzordnung anerkannt. (2) Sekundärinsolvenzverfahren nach § 356 der Insolvenzordnung und sonstige Partikularverfahren nach § 354 der Insolvenzordnung ...
Code of Civil Procedure*
Übersetzung (außer Buch 10) durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Übersetzung (Buch 10) betreut durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Buch 10 der deutschen Zivilprozessordnung orientiert sich weitgehend am UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration ...
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