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Trefferliste für 'insolvenzordnung'

Dokument 491 - 500 von 736 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 230 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 230 WEITERE ANLAGEN (1) Ist im Insolvenzplan vorgesehen, daß der Schuldner sein Unternehmen fortführt, und ist der Schuldner eine natürliche Person, so ist dem Plan die Erklärung des Schuldners beizufügen, daß er zur Fortführung ...
§ 300a InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 300A NEUERWERB IM LAUFENDEN INSOLVENZVERFAHREN (1) Wird dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt, gehört das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Absatz 2 ...
§ 35 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 35 BEGRIFF DER INSOLVENZMASSE (1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).(2) Übt der Schuldner ...
§ 133 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 133 VORSÄTZLICHE BENACHTEILIGUNG (1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger ...
§ 231 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 231 ZURÜCKWEISUNG DES PLANS (1) Das Insolvenzgericht weist den Insolvenzplan von Amts wegen zurück, 1. wenn die Vorschriften über das Recht zur Vorlage und den Inhalt des Plans, insbesondere zur Bildung von Gruppen, nicht beachtet ...
§ 301 InsO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 301 WIRKUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG (1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. (2) Die Rechte der Insolvenzgläubiger ...
§ 46e KWG - Einzelnorm*
... Insolvenzverfahren über das Vermögen dieses Instituts eröffnet, so wird das Verfahren ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 343 Abs. 1 der Insolvenzordnung anerkannt. (2) Sekundärinsolvenzverfahren nach § 356 der Insolvenzordnung und sonstige Partikularverfahren nach § 354 der Insolvenzordnung ...
Code of Civil Procedure*
Übersetzung (außer Buch 10) durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Übersetzung (Buch 10) betreut durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Buch 10 der deutschen Zivilprozessordnung orientiert sich weitgehend am UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration ...
§ 42 StaRUG - Einzelnorm*
... UND ÜBERSCHULDUNG; STRAFVORSCHRIFT (1) Während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache ruht die Antragspflicht nach § 15a Absatz 1 bis 3 der Insolvenzordnung und § 42 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Antragspflichtigen sind jedoch verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt ...
Code of Civil Procedure*
Übersetzung (außer Buch 10) durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Übersetzung (Buch 10) betreut durch Samson Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Buch 10 der deutschen Zivilprozessordnung orientiert sich weitgehend am UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration ...
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