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Trefferliste für 'gesellschaften'
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- § 6 WStBG - Einzelnorm



... - WSTBG) § 6 HAUPTVERSAMMLUNG (1) Für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Europäische Gesellschaften (SE) und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gilt für die Durchführung von Hauptversammlungen § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Vereins-, Genossenschafts- ...
- § 7 WStBG - Einzelnorm



... entsprechend, sofern die Ausgabe neuer Aktien gegen Hingabe von Einlagen aus von dem Fonds oder von Dritten nach § 10 Absatz 1 eingegangenen stillen Gesellschaften erfolgt. (5) Die Bestimmungen des § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 gelten sinngemäß; an die Stelle des Vorstandes ...
- § 200 BewG - Einzelnorm



... Wert oder Anteil am gemeinen Wert angesetzt. (3) Hält ein zu bewertendes Unternehmen im Sinne des § 199 Abs. 1 oder 2 Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die nicht unter Absatz 2 fallen, so werden diese Beteiligungen neben dem Ertragswert mit dem eigenständig zu ermittelnden gemeinen Wert angesetzt ...
- § 176 AktG - Einzelnorm



... VORLAGEN. ANWESENHEIT DES ABSCHLUßPRÜFERS (1) Der Vorstand hat der Hauptversammlung die in § 175 Abs. 2 genannten Vorlagen sowie bei börsennotierten Gesellschaften einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs zugänglich zu machen. Zu Beginn der Verhandlung ...
- § 2 ERegG - Einzelnorm



... einem Dritten kontrolliert, der andere Schienenverkehrsdienste als Dienste im Stadtverkehr, Vorortverkehr oder Regionalverkehr erbringt oder durch Gesellschaften erbringt, an denen er mehrheitlich beteiligt ist, so gelten unbeschadet des Absatzes 1 die §§ 5 und 6. § 7 gilt für solche Eisenbahnverkehrsunternehmen ...
- InsO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



... ) § 115 Erlöschen von Aufträgen § 116 Erlöschen von Geschäftsbesorgungsverträgen § 117 Erlöschen von Vollmachten § 118 Auflösung von Gesellschaften § 119 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen § 120 Kündigung von Betriebsvereinbarungen § 121 Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren ...
- Eingangsformel GesLV - Einzelnorm



... DER GESELLSCHAFTERLISTE (GESELLSCHAFTERLISTENVERORDNUNG - GESLV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 40 Absatz 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, der durch Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) eingefügt worden ist, verordnet ...
- § 23 RennwLottDV - Einzelnorm



... größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder diese gewohnheitsmäßig in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften veranstaltet wird. Eine Lotterie oder Ausspielung gilt als öffentlich, wenn die für die Erlaubnis zuständige Behörde sie als erlaubnispflichtig ...
- § 2 IHKG - Einzelnorm



... , welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten (Kammerzugehörige).(2) Absatz 1 gilt für natürliche Personen und Gesellschaften, welche ausschließlich einen freien Beruf ausüben oder welche Land- oder Forstwirtschaft oder ein damit verbundenes Nebengewerbe betreiben ...
- § 241 InsO - Einzelnorm



... laden. Dies gilt nicht für Aktionäre oder Kommanditaktionäre. Für diese reicht es aus, den Termin öffentlich bekannt zu machen. Für börsennotierte Gesellschaften findet § 121 Absatz 4a des Aktiengesetzes entsprechende Anwendung. Im Fall einer Änderung des Plans ist auf die Änderung besonders hinzuweisen ...
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