weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) INHALTSÜBERSICHT Erster Teil Der Rechtsanwalt § 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege § 2 Beruf des Rechtsanwalts § 3 Recht zur Beratung und Vertretung Zweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften Erster ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SUCHE UND AUSWAHL EINES STANDORTES FÜR EIN ENDLAGER FÜR HOCHRADIOAKTIVE ABFÄLLE (STANDORTAUSWAHLGESETZ - STANDAG) § 35A ABSCHLIEßENDE BERECHNUNG Nach der Standortentscheidung nach § 20 Absatz 2 wird eine abschließende Berechnung der Umlagebeträge ...
Übersetzung (Buch 1) durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz. Laufende Aktualisierung durch Samson-Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning. Übersetzung (Buch 2) durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz. Laufende Aktualisierung durch Samson-Übersetzungen GmbH ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG UNIONSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN BETREFFEND MEDIZINPRODUKTE (MEDIZINPRODUKTERECHT-DURCHFÜHRUNGSGESETZ - MPDG) § 18 ANERKENNUNG VON PRÜFLABORATORIEN; WIDERRUF UND RÜCKNAHME DER ANERKENNUNG (1) Ein Prüflaboratorium, das von einer Benannten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE TÄTIGKEIT EUROPÄISCHER PATENTANWÄLTE IN DEUTSCHLAND (EUPAG) § 24 EUROPÄISCHE VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT UND BESCHEINIGUNGEN (1) Für die Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderer Vertragsstaaten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DER ABSCHLUSSPRÜFUNG IN DEN STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUFEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES (ÖFFENTLICHER-DIENST-ABSCHLUSSPRÜFUNGSVERORDNUNG - ÖDAPRV) § 14 AUSSCHLUSS VON DER MITWIRKUNG BEI DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERBESSERUNG DER GESUNDHEITSBEZOGENEN VERBRAUCHERINFORMATION (VERBRAUCHERINFORMATIONSGESETZ - VIG) § 2 ANSPRUCH AUF ZUGANG ZU INFORMATIONEN (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über 1. von den ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON AUSSCHREIBUNGEN ZUR ERMITTLUNG DER HÖHE DER ZUSCHLAGSZAHLUNGEN FÜR KWK-ANLAGEN UND FÜR INNOVATIVE KWK-SYSTEME (KWK-AUSSCHREIBUNGSVERORDNUNG - KWKAUSV) § 13 AUSSCHLUSS VON BIETERN (1) Die ausschreibende Stelle muss Bieter ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 73A EINHEITLICHE STELLE Die Länder können durch Gesetz den Rechtsanwaltskammern allein oder gemeinsam mit anderen Stellen die Aufgaben einer einheitlichen Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes übertragen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ (AEG) § 18F VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET Wird der Plan nicht nach § 18a Absatz 3 Satz 1, § 27a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet veröffentlicht ...