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oder die Krankenkasse des Beschäftigten sich ändert oder dieser bis zum 31. Dezember 2024 von einem Beschäftigungsbetrieb im Beitrittsgebiet zu einem Beschäftigungsbetrieb im übrigen Bundesgebiet oder umgekehrt wechselt. (2) In den Fällen, in denen ein Berufsausbildungsverhältnis einem Beschäftigungsverhältnis ...
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ART 2 Die Ausgaben für die Zahlung der auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden Leistungen sind Ausgaben der Rentenversicherung für das Beitrittsgebiet. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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wurde; d) Zeiten der gesetzlichen Dienstpflicht (§ 9 Abs. 2 VTV); e) Zeiten der Tätigkeit in einem Betrieb nach Buchst. a), jedoch mit Sitz im Beitrittsgebiet, soweit nach Maßgabe der Satzung der ZVK-Bau ein Weiterversicherungsvertrag abgeschlossen wurde; f) Zeiten eines Ausbildungsverhältnisses und ...
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von der Entschädigung für die Überlassung der Nutzung oder des Gebrauchs des Grundstücks erfolgt ist. Fußnote (+++ § 7 Buchst. a: Zur Anwendung im Beitrittsgebiet vgl. § 30 Abs. 2 F. ab 1994-09-27 +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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wurde; d) Zeiten der gesetzlichen Dienstpflicht (§ 9 Abs. 2 VTV); e) Zeiten der Tätigkeit in einem Betrieb nach Buchst. a), jedoch mit Sitz im Beitrittsgebiet, soweit nach Maßgabe der Satzung der ZVK-Bau ein Weiterversicherungsvertrag abgeschlossen wurde; f) Zeiten eines Ausbildungsverhältnisses und ...
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der Anlagen 13 und 14, geteilt durch die Werte der Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch ergibt, höchstens jedoch fünf Sechstel der im Beitrittsgebiet jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen. Für jeden Teilzeitraum und jede Teilzeitbeschäftigung wird der entsprechende Anteil zugrunde gelegt ...
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der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2001 monatlich 346 Deutsche Mark. (2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2001 monatlich 290 Deutsche Mark. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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Artikel 44 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang Artikel 45 Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Artikel 46 Geltung von Vorschriften im Beitrittsgebiet Artikel 47 Aufhebung von Vorschriften Artikel 48 Inkrafttreten * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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43 ---- Art 44 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang Art 45 Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Art 46 Geltung von Vorschriften im Beitrittsgebiet Art 47 Aufhebung von Vorschriften Art 48 Inkrafttreten * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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DM 28 DM 29.001 - 30.000 DM 14 DM. (2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2001 wie folgt festgesetzt: Einkommensklasse monatlicher Zuschussbetrag (Ost) bis 16.000 DM 174 DM 16.001 - 17.000 DM ...