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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 501 - 510 von 107006 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 5 GlasblAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GLASBLÄSER/ZUR GLASBLÄSERIN § 5 AUSBILDUNGSPLAN Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 7 MighEV - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ERHEBUNG DER MERKMALE DES MIGRATIONSHINTERGRUNDES (MIGRATIONSHINTERGRUND-ERHEBUNGSVERORDNUNG - MIGHEV) § 7 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 6 GlasblAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GLASBLÄSER/ZUR GLASBLÄSERIN § 6 BERICHTSHEFT Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen ...
§ 1 EntschG - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG NACH DEM GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - ENTSCHG) § 1 GRUNDSÄTZE DER ENTSCHÄDIGUNG (1) Ist Rückgabe nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) ausgeschlossen (§ 4 Abs ...
§ 7 GlasblAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GLASBLÄSER/ZUR GLASBLÄSERIN § 7 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung ...
§ 2 EntschG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG NACH DEM GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - ENTSCHG) § 2 BERECHNUNG DER HÖHE DER ENTSCHÄDIGUNG (1) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der Bemessungsgrundlage (§§ 3 bis 5a), von ...
§ 8 GlasblAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GLASBLÄSER/ZUR GLASBLÄSERIN § 8 ABSCHLUSSPRÜFUNG/GESELLENPRÜFUNG (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
§ 2a EntschG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG NACH DEM GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - ENTSCHG) § 2A BERECHNUNG DES ZAHLUNGSANSPRUCHS BEI FEHLGESCHLAGENER ANRECHNUNG VON VERBINDLICHKEITEN (1) Überschreitet die Summe der Beträge nach ...
§ 9 GlasblAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GLASBLÄSER/ZUR GLASBLÄSERIN § 9 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 3 EntschG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG NACH DEM GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - ENTSCHG) § 3 BEMESSUNGSGRUNDLAGE DER ENTSCHÄDIGUNG FÜR GRUNDVERMÖGEN UND LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHES VERMÖGEN (1) Bemessungsgrundlage der Entschädigung ...
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