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Trefferliste für 'versicherungsaufsichtsgesetzes'
Dokument 501 - 510 von 807 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 2 AltZertG - Einzelnorm



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Basisrentenvertrags im Sinne dieses Gesetzes sind die Anbieter im Sinne des § 1 Abs. 2, einschließlich der Pensionskassen im Sinne des § 232 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, sowie der Pensionsfonds im Sinne des § 236 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. (3) Die Zertifizierung eines Basisrentenvertrages ...
- § 3a VwDVG - Einzelnorm



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, bei Pensionsfonds einschließlich Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.Die in § 309 Absatz 1 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genannten Personen sind insoweit von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit. Das Statistische Bundesamt übermittelt die Daten an ...
- § 45 SAG - Einzelnorm



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sowie Pensionsfonds mit Sitz im Inland, 2. Versicherungs-Holdinggesellschaften im Sinne der §§ 1b und 104a Absatz 2 Nummer 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes mit Sitz im Inland, 3. Versicherungs-Zweckgesellschaften mit Sitz im Inland, 4. gemischte Finanzholdinggesellschaften mit Sitz im Inland, 5 ...
- § 24 PFAV - Einzelnorm



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geltende Rechnungszins gemäß § 22 Absatz 1 nicht mehr überschritten werden. Absatz 2 bleibt unberührt. (2) In den Fällen des § 236 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist die Deckungsrückstellung in der Rentenbezugszeit prospektiv als Barwert der Leistungen zu bilden. Der Rechnungszins ist vorsichtig ...
- Eingangsformel AnlV - Einzelnorm



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der Finanzen verordnet auf Grund – des § 217 Satz 1 Nummer 6 in Verbindung mit Satz 3 und 4, auch in Verbindung mit § 219 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, – des ...
- § 29 PrüfV - Einzelnorm



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das Eigenkapital geleistet haben, und Nachschüsse und Umlagen der Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 182 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, 3. Garantien zur Sicherstellung einer ausreichenden Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer, 4. Beteiligungen im Sinne ...
- § 2 AnlV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANLAGE DES SICHERUNGSVERMÖGENS VON PENSIONSKASSEN, STERBEKASSEN UND KLEINEN VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (ANLAGEVERORDNUNG - ANLV) § 2 ANLAGEFORMEN (1) Das Sicherungsvermögen kann angelegt werden in 1. Forderungen, für die ein Grundpfandrecht
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- Eingangsformel KVAV - Einzelnorm



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- KVAV) EINGANGSFORMEL Das Bundesministerium der Finanzen verordnet auf Grund – des § 160 Satz 1 Nummer 6 in Verbindung mit Satz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), – des § 160 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und 7 in Verbindung mit Satz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ...
- § 3 AnlV - Einzelnorm



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8 sowie Anlagen bei Schuldnern mit Sitz in Staaten außerhalb des EWR, bei denen nicht sichergestellt ist, dass sich das Vorrecht des § 315 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf sie erstreckt, sind auf ein vorsichtiges Maß zu beschränken. (2) Die Anlage in einzelnen Anlageformen ist wie folgt beschränkt ...
- § 3 RfBV - Einzelnorm



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TEIL DER RÜCKSTELLUNG FÜR BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG (1) Kollektive Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung im Sinne des § 140 Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes können nur durch Rückführung im Sinne der Absätze 3 und 4 aufgelöst werden. § 140 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ...
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