Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'arzneimittel'
Dokument 511 - 520 von 892 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 4 KHEntgG - Einzelnorm



...
. Mindererlöse werden ab dem Jahr 2007 grundsätzlich zu 20 vom Hundert und ab dem Jahr 2027 nicht ausgeglichen; Mindererlöse aus Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medikalprodukte werden nicht ausgeglichen. Mehrerlöse aus Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medikalprodukte und aus Fallpauschalen für ...
- § 7 BtMVV - Einzelnorm



...
Verantwortlichen bescheinigen läßt. (4) Die Bescheinigung nach Absatz 3 Nr. 4 muß folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, 2. Menge der abgegebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, 3. Abgabedatum, 4. Name des Schiffes, 5. Name des Reeders, ...
- § 31a StrlSchG - Einzelnorm



...
Hinweises auf den strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsantrag in Schriftform, in elektronischer Form oder in Textform bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als eingereicht. (2) Der Genehmigungsantrag ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Die Unterlagen, die für ...
- § 4 MedCanG - Einzelnorm



...
, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, sich verschaffen oder erwerben will, bedarf einer Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. (2) Eine Erlaubnis für den Umgang mit Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken kann das Bundesinstitut für Arzneimittel ...
- § 11 BtMVV - Einzelnorm



...
Bezeichnung und die Anschrift der Einrichtung, für die die Betäubungsmittel bestimmt sind, 2. Ausstellungsdatum, 3. Bezeichnung der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, 4. Menge der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, 5. Name des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ...
- § 52 AMG - Einzelnorm



...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 52 VERBOT DER SELBSTBEDIENUNG (1) Arzneimittel dürfen nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden. (2) Absatz 1 gilt nicht für Fertigarzneimittel ...
- § 13 DiGAV - Einzelnorm



...
GESUNDHEITSANWENDUNGEN-VERORDNUNG - DIGAV) § 13 BEWERTUNGSENTSCHEIDUNG ÜBER DAS VORLIEGEN EINES HINREICHENDEN NACHWEISES (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bewertet im Rahmen einer Abwägungsentscheidung, ob auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen positive Versorgungseffekte ...
- § 1 PharmRefPrV - Einzelnorm



...
Aufgaben eines Pharmaberaters im Sinne des Arzneimittelgesetzes wahrzunehmen: 1. Angehörige von Heilberufen fachlich, kritisch und vollständig über Arzneimittel unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und 2. Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über unerwünschte Arzneimittelwirkungen ...
- § 12 DiPAV - Einzelnorm



...
PFLEGEANWENDUNGEN-VERORDNUNG - DIPAV) § 12 BEWERTUNGSENTSCHEIDUNG ÜBER DAS VORLIEGEN EINES HINREICHENDEN NACHWEISES (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bewertet im Rahmen einer Abwägungsentscheidung, ob auf Grundlage der vorgelegten Dokumente ein pflegerischer Nutzen hinreichend ...
- § 13 DiPAV - Einzelnorm



...
DEM ELFTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (DIGITALE PFLEGEANWENDUNGEN-VERORDNUNG - DIPAV) § 13 EINLEITUNG DES VERWALTUNGSVERFAHRENS Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bestätigt dem Antragsteller innerhalb von 14 Tagen den Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Eine Änderung oder Ergänzung ...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52
53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90
neue Volltext-Suche