zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ALTSCHULDENHILFEN FÜR KOMMUNALE WOHNUNGSUNTERNEHMEN, WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN UND PRIVATE VERMIETER IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET (ALTSCHULDENHILFE-GESETZ) § 10 AUSKUNFTSPFLICHT Wenn und soweit die Durchführung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG NACH DEM GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - ENTSCHG) § 7 KÜRZUNGSBETRÄGE (1) Übersteigt die auf einen Berechtigten entfallende Summe aus Bemessungsgrundlage und Abzügen nach § 3 Abs. 4, § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ALTSCHULDENHILFEN FÜR KOMMUNALE WOHNUNGSUNTERNEHMEN, WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN UND PRIVATE VERMIETER IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET (ALTSCHULDENHILFE-GESETZ) § 11 ENTSCHEIDUNGEN (1) Der Bund entscheidet über Anträge ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG NACH DEM GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - ENTSCHG) § 8 ENTSCHÄDIGUNG BEI ABZUG VON LASTENAUSGLEICH (1) Hat der Berechtigte nach § 2 Absatz 1 des Vermögensgesetzes oder sein Gesamtrechtsvorgänger ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ALTSCHULDENHILFEN FÜR KOMMUNALE WOHNUNGSUNTERNEHMEN, WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN UND PRIVATE VERMIETER IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET (ALTSCHULDENHILFE-GESETZ) § 12 ERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium des Innern ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG NACH DEM GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - ENTSCHG) § 9 ENTSCHÄDIGUNGSFONDS (1) Entschädigungen nach diesem Gesetz, Ausgleichsleistungen nach den §§ 1 und 2 des Ausgleichsleistungsgesetzes ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ALTSCHULDENHILFEN FÜR KOMMUNALE WOHNUNGSUNTERNEHMEN, WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN UND PRIVATE VERMIETER IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET (ALTSCHULDENHILFE-GESETZ) § 13 ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM WOHNRAUMFÖRDERUNGSGESETZ Die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG NACH DEM GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - ENTSCHG) § 10 EINNAHMEN DES ENTSCHÄDIGUNGSFONDS (1) An den Entschädigungsfonds sind abzuführen: 1. von der Treuhandanstalt 3 Milliarden Deutsche ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 14. JULI 1994 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN EINGANGSFORMEL Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG NACH DEM GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - ENTSCHG) § 11 BEWIRTSCHAFTUNG DES ENTSCHÄDIGUNGSFONDS (1) Die Einnahmen und Ausgaben des Entschädigungsfonds werden für jedes Rechnungsjahr in einem ...