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ZUR VERSORGUNG MIT FERNKÄLTE Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernkälte einschließlich von Rahmenregelungen über die ...
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ZU DEN PFÄNDUNGSFREIGRENZEN 2024 NACH § 850C DER ZIVILPROZESSORDNUNG (PFÄNDUNGSFREIGRENZENBEKANNTMACHUNG 2024) SCHLUSSFORMEL Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: * zum Seitenanfang ...
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DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (GESETZ ZU ARTIKEL 45B DES GRUNDGESETZES - WBEAUFTRG) § 12 UNTERRICHTUNGSPFLICHTEN DURCH BUNDES- UND LÄNDERBEHÖRDEN Die Justiz- und Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder sind verpflichtet, den Wehrbeauftragten über die Einleitung des Verfahrens, die Erhebung der öffentlichen ...
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fehlender Zahlung der Einspruchsgebühr als nicht erhoben gilt, sowie der Weiterleitung von Anträgen und Einsprüchen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; 13. Bearbeitung von Verfahren der Akteneinsicht; 14. formelle Bearbeitung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen ...
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2 Nummer 2 des Handelsgesetzbuchs ist, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in den übrigen Fällen des Absatzes 1a das Bundesamt für Justiz. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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GESETZ ÜBER DEN SCHUTZ VON MARKEN UND SONSTIGEN KENNZEICHEN (MARKENGESETZ - MARKENG) § 123 UNTERRICHTUNG DER KOMMISSION Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Unionsmarkengerichte erster und zweiter Instanz sowie jede Änderung ...
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worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Versicherungsbeirats im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *