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- § 20 SchaumwZwStV - Einzelnorm



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(SCHAUMWEIN- UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERVERORDNUNG - SCHAUMWZWSTV) § 20 ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS ODER DES EMPFÄNGERS VON SCHAUMWEIN BEI VERWENDUNG DES ELEKTRONISCHEN VERWALTUNGSDOKUMENTS (1) Während der Beförderung des Schaumweins unter Steueraussetzung kann der Versender den Bestimmungsort oder ...
- Anlage VII WWSUVtr - Einzelnorm



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Informationen nur zu dem durch die übermittelnde Stelle angegebenen Zweck und unter den von ihr vorgeschriebenen Bedingungen nutzen. Eine Verwendung für einen anderen Zweck ist nur zulässig, wenn die übermittelnde Vertragspartei zugestimmt hat und wenn die Verwendung für diesen Zweck nach dem Recht ...
- Anlage 5 IndMetAusbV 2007 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG IN DEN INDUSTRIELLEN METALLBERUFEN ANLAGE 5 (ZU § 20) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WERKZEUGMECHANIKER/ZUR WERKZEUGMECHANIKERIN (Fundstelle: BGBl. I 2018, 1030 – 1042) Teil A: Sachliche Gliederung
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- § 1 DIndBVermVerwG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERWENDUNG DES VERMÖGENS DER DEUTSCHEN INDUSTRIEBANK § 1 (1) Das Vermögen der Deutschen Industriebank darf im Wege der Verschmelzung auf die Industriekreditbank Aktiengesellschaft übertragen werden. Auf die Verschmelzung finden die Vorschriften
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- § 1 EmoG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEVORRECHTIGUNG DER VERWENDUNG ELEKTRISCH BETRIEBENER FAHRZEUGE 1 (ELEKTROMOBILITÄTSGESETZ - EMOG) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Mit diesem Gesetz werden Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Teilnahme elektrisch betriebener Fahrzeuge 1. der Klassen M1 und N1
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- § 60 BGSG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN BUNDESGRENZSCHUTZ (BUNDESGRENZSCHUTZGESETZ - BGSG) § 60 RECHTSVERORDNUNG ÜBER DIENSTBEZEICHNUNGEN, LAUFBAHNEN, VERWENDUNG UND BEFÖRDERUNG Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Dienstbezeichnungen, die Laufbahnen, die ...
- § 4 10. BImSchV - Einzelnorm



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AN DIESELKRAFTSTOFF, PARAFFINISCHER DIESELKRAFTSTOFF, GASÖL UND ANDERE FLÜSSIGE KRAFTSTOFFE; BESTANDSSCHUTZSORTENREGELUNG; SCHWEFELGEHALT; VERWENDUNG FÜR BINNENSCHIFFE UND SPORTBOOTE (1) Dieselkraftstoff der Qualität „B7“ darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen ...
- § 2a MahnVordrV - Einzelnorm



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Umrechnungskurs für die Parteien erleichtern. (3) Ist vor dem 1. Januar 2002 ein Mahnbescheid in der Währungseinheit Deutsche Mark unter Verwendung des als Durchschreibesatz ausgeführten Vordrucks erlassen worden, so kann der Antragsteller für den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids die ...
- § 7 RegG - Einzelnorm



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leistet der Bund auf der Grundlage des vom Land vorgelegten abschließenden Nachweises nach Absatz 12 Satz 1 Nummer 4, mit der die zweckgerechte Verwendung der Mittel nachgewiesen wird. (11) Der Betrag nach den Absätzen 6 und 7 wird spätestens am 11. Juni 2022 ausgezahlt. (12) Die Länder sind für die ...
- § 2 11. ProdSV - Einzelnorm



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1 (EXPLOSIONSSCHUTZPRODUKTEVERORDNUNG - 11. PRODSV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind 1. bestimmungsgemäße Verwendung: die Verwendung a) eines Geräts entsprechend der vom Hersteller angegebenen Gerätegruppe und Gerätekategorie oder b) eines Schutzsystems, einer Vorrichtung ...
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