zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 6B VERFAHREN ÜBER EINE EINHEITLICHE STELLE EUROPÄISCHER BERUFSAUSWEIS; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung können über eine einheitliche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR GENEHMIGUNG UND ZUM BETRIEB VON KRAFTFAHRZEUGEN MIT AUTONOMER FAHRFUNKTION IN FESTGELEGTEN BETRIEBSBEREICHEN (AUTONOME-FAHRZEUGE-GENEHMIGUNGS-UND-BETRIEBS-VERORDNUNG - AFGBV) § 6 WIDERRUF UND RUHEN DER BETRIEBSERLAUBNIS; WIDERRUF UND RUHEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG) § 10 (1) Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen. Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, ist die Eintragung innerhalb von drei Monaten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE SICHERSTELLUNG DER ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG (ELEKTRIZITÄTSLASTVERTEILUNGS-VERORDNUNG - ELTLASTV) § 6A (1) Der Leiter einer Lastverteilerstelle muß mit der technischen Lastverteilung sowie den versorgungstechnischen Gegebenheiten und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 95 NETZANBINDUNGSKAPAZITÄT; ZULASSUNG, ERRICHTUNG, BETRIEB UND BESEITIGUNG (1) Zur Anbindung einer Pilotwindenergieanlage auf See kann der Betreiber ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG UNIONSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN BETREFFEND MEDIZINPRODUKTE (MEDIZINPRODUKTERECHT-DURCHFÜHRUNGSGESETZ - MPDG) § 20 BENENNUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN FÜR DRITTSTAATEN; WIDERRUF UND RÜCKNAHME DER BENENNUNG (1) Eine natürliche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWELTINFORMATIONSGESETZ (UIG) § 5 ABLEHNUNG DES ANTRAGS (1) Wird der Antrag ganz oder teilweise nach den §§ 8 und 9 abgelehnt, ist die antragstellende Person innerhalb der Fristen nach § 3 Absatz 3 Satz 2 hierüber zu unterrichten. Eine Ablehnung liegt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON INTEGRATIONSKURSEN FÜR AUSLÄNDER UND SPÄTAUSSIEDLER (INTEGRATIONSKURSVERORDNUNG - INTV) § 15A WIDERRUF UND ERLÖSCHEN DER ZULASSUNG ALS LEHRKRAFT (1) Die Zulassung als Lehrkraft ist mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER KREISLAUFWIRTSCHAFT UND SICHERUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHEN BEWIRTSCHAFTUNG VON ABFÄLLEN (KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ - KRWG) § 52 ANFORDERUNGEN AN NACHWEISE UND REGISTER (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BEWIRTSCHAFTUNG VON GEWERBLICHEN SIEDLUNGSABFÄLLEN UND VON BESTIMMTEN BAU- UND ABBRUCHABFÄLLEN 1 (GEWERBEABFALLVERORDNUNG - GEWABFV) § 11 FREMDKONTROLLE BEI VORBEHANDLUNGSANLAGEN (1) Betreiber von Vorbehandlungsanlagen haben für jedes ...