zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 11 BETRIEB VON ENERGIEVERSORGUNGSNETZEN (1) Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATIONEN UND DER DIREKTZAHLUNGEN (MARKTORGANISATIONSGESETZ - MOG) § 14 ZINSEN (1) Ansprüche auf Erstattung von Vergünstigungen sowie auf Beträge, die wegen Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen ...
Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Justice Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 16 des Gesetzes vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438) Version ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ROHRFERNLEITUNGSANLAGEN (ROHRFERNLEITUNGSVERORDNUNG) § 6 PRÜFSTELLEN FÜR ROHRFERNLEITUNGSANLAGEN (1) Prüfstelle ist 1. jede Sachverständigenorganisation, 2. jede nach anderen Rechtsvorschriften zugelassene Überwachungsstelle,die von der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES UNTERHALTS VON RESERVISTENDIENST LEISTENDEN (UNTERHALTSSICHERUNGSGESETZ - USG) § 28 FOLGEN FEHLENDER MITWIRKUNG (1) Kommt eine Antragstellerin oder ein Antragsteller oder eine Leistungsempfängerin oder ein ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES ZUGANGS ZU INFORMATIONEN DES BUNDES (INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ - IFG) § 1 GRUNDSATZ (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSORGUNGSANSTALT DER DEUTSCHEN BÜHNEN UND DER VERSORGUNGSANSTALT DER DEUTSCHEN KULTURORCHESTER (VAAUFSG) § 4 (1) Der Verwaltungsrat wird zu gleichen Teilen mit Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten einschließlich ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZES (DRITTE WINDENERGIE-AUF-SEE-VERORDNUNG - 3. WINDSEEV) § 26 FLUGKORRIDORE (1) Der Träger des Vorhabens hat für ein Hubschrauberlandedeck nach § 25 in der jeweiligen Fläche Flugkorridore ...
Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Labour and Social Affairs. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) durch Art. 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE SCHIFFSSICHERHEIT IN DER BINNENSCHIFFFAHRT 1 , 2 (BINNENSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG - BINSCHUO) § 12 BEFRISTUNGEN EINER FAHRTAUGLICHKEITSBESCHEINIGUNG Liegen die Voraussetzungen des § 48 oder § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...