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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 295 VERLÄNGERUNG DER BETREUUNG ODER DES EINWILLIGUNGSVORBEHALTS (1) Für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 390 VERFAHREN BEI EINSPRUCH (1) Wird rechtzeitig Einspruch erhoben, soll das Gericht, wenn sich der Einspruch nicht ohne weiteres als begründet erweist ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 491 LANDESRECHTLICHE VORBEHALTE BEI VERFAHREN ZUR KRAFTLOSERKLÄRUNG VON URKUNDEN Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, durch die ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 18 ANTRAG AUF WIEDEREINSETZUNG (1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Ist der Beteiligte ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 115 ZURÜCKWEISUNG VON ANGRIFFS- UND VERTEIDIGUNGSMITTELN In Ehesachen und Familienstreitsachen können Angriffs- und Verteidigungsmittel, die nicht ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 198 BESCHLUSS IN WEITEREN VERFAHREN (1) Der Beschluss über die Ersetzung einer Einwilligung oder Zustimmung zur Annahme als Kind wird erst mit Rechtskraft ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 296 ENTLASSUNG DES BETREUERS UND BESTELLUNG EINES NEUEN BETREUERS (1) Das Gericht hat den Betroffenen und den Betreuer persönlich anzuhören, wenn ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 391 BESCHWERDE (1) Der Beschluss, durch den das Zwangsgeld festgesetzt oder der Einspruch verworfen wird, ist mit der Beschwerde anfechtbar. (2) ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 492 ANWENDBARE VORSCHRIFTEN BEI ZUSTÄNDIGKEIT VON NOTAREN (1) Wird in Verfahren nach § 342 Absatz 2 Nummer 1 ein Notar anstelle des Amtsgerichts ...
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Verfahren Abschnitt 1 Vereinsregistersachen Abschnitt 2 (weggefallen)Abschnitt 3 Zwangs- und Ordnungsgeld in Verfahren nach den §§ 389 bis 392 FamFG Unterabschnitt 1 Erster Rechtszug Unterabschnitt 2 Beschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands Unterabschnitt 3 Rechtsbeschwerde gegen ...