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Trefferliste für 'handelsgesetzbuch'

Dokument 521 - 530 von 933 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 441 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 441 NACHFOLGENDER FRACHTFÜHRER (1) Hat im Falle der Beförderung durch mehrere Frachtführer der letzte bei der Ablieferung die Forderungen der vorhergehenden Frachtführer einzuziehen, so hat er die Rechte der vorhergehenden Frachtführer ...
§ 522 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 522 EINWENDUNGEN (1) Dem aus dem Konnossement Berechtigten kann der Verfrachter nur solche Einwendungen entgegensetzen, die die Gültigkeit der Erklärungen im Konnossement betreffen oder sich aus dem Inhalt des Konnossements ergeben ...
Art 65 EGHGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM HANDELSGESETZBUCH ART 65  Die Pflicht, die inländische Geschäftsanschrift bei dem Gericht nach den §§ 13, 13d, 13e, 29 und 106 des Handelsgesetzbuchs in der ab dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026 ...
§ 86b HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 86B  (1) Verpflichtet sich ein Handelsvertreter, für die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem Geschäft einzustehen, so kann er eine besondere Vergütung (Delkredereprovision) beanspruchen; der Anspruch kann im voraus nicht ausgeschlossen ...
§ 179 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 179 INSOLVENZ DER KOMMANDITGESELLSCHAFT § 130 Absatz 1 Nummer 3 findet keine Anwendung, wenn der Gesellschafter, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Kommanditgesellschaft ...
§ 315b HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 315B PFLICHT ZUR NICHTFINANZIELLEN KONZERNERKLÄRUNG; BEFREIUNGEN (1) Eine Kapitalgesellschaft, die Mutterunternehmen (§ 290) ist, hat ihren Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung zu erweitern, wenn die folgenden ...
§ 343 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 343  (1) Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören. (2) (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 442 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 442 RANG MEHRERER PFANDRECHTE (1) Bestehen an demselben Gut mehrere nach den §§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so geht unter denjenigen Pfandrechten, die durch die Versendung oder durch die Beförderung des Gutes ...
§ 523 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 523 HAFTUNG FÜR UNRICHTIGE KONNOSSEMENTSANGABEN (1) Der Verfrachter haftet für den Schaden, der dem aus dem Konnossement Berechtigten dadurch entsteht, dass die in das Konnossement nach den §§ 515 und 517 Absatz 2 aufzunehmenden Angaben ...
Art 66 EGHGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM HANDELSGESETZBUCH ART 66  (1) Die §§ 241a, 242 Abs. 4, § 267 Abs. 1 und 2 sowie § 293 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) sind erstmals auf Jahres ...
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