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Trefferliste für 'aufhebung'
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- § 1 SchlMonAufhG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG DES STAATLICHEN SCHLEPPMONOPOLS AUF DEN WESTDEUTSCHEN KANÄLEN § 1 Das staatliche Schleppmonopol auf dem Rhein-Herne-Kanal mit den Verbindungen zur Ruhrwasserstraße und zum Rhein, dem Wesel-Datteln-Kanal, dem Datteln-Hamm-Kanal, dem
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- § 2 SchlMonAufhG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG DES STAATLICHEN SCHLEPPMONOPOLS AUF DEN WESTDEUTSCHEN KANÄLEN § 2 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. * zum Seitenanfang
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- § 3 SchlMonAufhG - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG DES STAATLICHEN SCHLEPPMONOPOLS AUF DEN WESTDEUTSCHEN KANÄLEN § 3 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1968 in Kraft. (2) Am gleichen Tage treten außer Kraft: 1. § 18 des Preußischen Gesetzes vom 1. April 1905, betreffend die Herstellung
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- Inhaltsübersicht FFG - Einzelnorm



... 84 Fernsehnutzungsrechte und weitere Vertragsbedingungen in Auswertungsverträgen mit Fernsehveranstaltern Unterabschnitt 4 Bürgschaften, Verfahren, Aufhebung § 85 Bürgschaften § 86 Auszahlung § 87 Schlussprüfung, Kostenerstattung, Pflichtexemplar § 88 Aufhebung von Förderbescheiden Abschnitt 2 Produktionsförderung ...
- § 3 VRV - Einzelnorm



... ) der Beschluss, durch den die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden ist, die Eröffnung, Einstellung und Aufhebung eines Insolvenzverfahrens, die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses, die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Treuhänders unter ...
- Schlussformel BTGO1980Anl6Bek 2002 - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE ÜBERNAHME DES BESCHLUSSES DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES BETR. AUFHEBUNG DER IMMUNITÄT VON MITGLIEDERN DES BUNDESTAGES UND DER GRUNDSÄTZE IN IMMUNITÄTSANGELEGENHEITEN SCHLUSSFORMEL Der Direktor beim Deutschen Bundestag * zum Seitenanfang
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- § 69 FGO - Einzelnorm



... ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung der Vollziehung. Bei Steuerbescheiden sind die Aussetzung und die Aufhebung der Vollziehung auf die festgesetzte Steuer, vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge ...
- Schlussformel BTGO1980Anl6Bek 2005 - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE ÜBERNAHME DES BESCHLUSSES DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES BETR. AUFHEBUNG DER IMMUNITÄT VON MITGLIEDERN DES BUNDESTAGES UND DER GRUNDSÄTZE IN IMMUNITÄTSANGELEGENHEITEN SCHLUSSFORMEL Der Direktor beim Deutschen Bundestag * zum Seitenanfang
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- ---- AVorbASchrBek - Einzelnorm



- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG DES SCHREIBENS DER DREI MÄCHTE VOM 8. JUNI 1990 ZUR AUFHEBUNG IHRER VORBEHALTE INSBESONDERE IN DEM GENEHMIGUNGSSCHREIBEN ZUM GRUNDGESETZ VOM 12. MAI 1949 IN BEZUG AUF DIE DIREKTWAHL DER BERLINER VERTRETER ZUM BUNDESTAG UND IHR VOLLES STIMMRECHT IM BUNDESTAG
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- Schlussformel BTGO1980Anl6Bek 2010 - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE ÜBERNAHME DES BESCHLUSSES DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES BETR. AUFHEBUNG DER IMMUNITÄT VON MITGLIEDERN DES BUNDESTAGES UND DER GRUNDSÄTZE IN IMMUNITÄTSANGELEGENHEITEN SCHLUSSFORMEL Der Direktor beim Deutschen Bundestag * zum Seitenanfang
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