Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'einzelnorm'
Dokument 531 - 540 von 107104 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 3 AltTZG 1996 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 3 ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN (1) Der Anspruch auf die Leistungen nach § 4 setzt voraus, daß 1. der Arbeitgeber auf Grund eines Tarifvertrages, einer Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, einer
...
- § 4 MilchKennzV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE KENNZEICHNUNG WÄRMEBEHANDELTER KONSUMMILCH (KONSUMMILCH-KENNZEICHNUNGS-VERORDNUNG) § 4 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer
...
- § 4 AltTZG 1996 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 4 LEISTUNGEN (1) Die Bundesagentur erstattet dem Arbeitgeber für längstens sechs Jahre 1. den Aufstockungsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a in Höhe von 20 vom Hundert des für die Altersteilzeitarbeit gezahlten Regelarbeitsentgelts
...
- § 4a MilchKennzV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE KENNZEICHNUNG WÄRMEBEHANDELTER KONSUMMILCH (KONSUMMILCH-KENNZEICHNUNGS-VERORDNUNG) § 4A ANPASSUNG AN DIE VERORDNUNG (EU) NR. 1169/2011 UND AN DIE LEBENSMITTELINFORMATIONS-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (1) Diese Verordnung ist nicht anzuwenden
...
- § 5 AltTZG 1996 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 5 ERLÖSCHEN UND RUHEN DES ANSPRUCHS (1) Der Anspruch auf die Leistungen nach § 4 erlischt 1. mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer die Altersteilzeitarbeit beendet hat, 2. mit Ablauf des Kalendermonats vor dem Kalendermonat
...
- § 5 MilchKennzV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE KENNZEICHNUNG WÄRMEBEHANDELTER KONSUMMILCH (KONSUMMILCH-KENNZEICHNUNGS-VERORDNUNG) § 5 INKRAFTTRETEN, ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Milch, die 1. nicht den Fettgehaltsstufen für
...
- § 6 AltTZG 1996 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 6 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist das auf einen Monat entfallende vom Arbeitgeber regelmäßig zu zahlende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, soweit
...
- § 1 EntschRG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ENTSCHÄDIGUNGSRENTENGESETZ § 1 Die Ehrenpensionen und Hinterbliebenenpensionen aufgrund der Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene vom 20. September 1976, die nach Anlage
...
- § 7 AltTZG 1996 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 7 BERECHNUNGSVORSCHRIFTEN (1) Ein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel nicht mehr als 50 Arbeitnehmer, wenn er in dem Kalenderjahr, das demjenigen, für das die Feststellung zu treffen ist, vorausgegangen ist, für einen Zeitraum
...
- § 2 EntschRG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ENTSCHÄDIGUNGSRENTENGESETZ § 2 (1) Personen, die bis zum 30. April 1992 eine Ehrenpension bezogen haben, erhalten eine Entschädigungsrente in Höhe von 717,50 Euro monatlich. (2) Empfänger von Hinterbliebenenpensionen und Hinterbliebene von Empfängern
...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54
55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100
neue Volltext-Suche