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Trefferliste für 'insolvenzordnung'
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- § 14 InsVV - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZRECHTLICHE VERGÜTUNGSVERORDNUNG (INSVV) § 14 GRUNDSATZ (1) Die Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung wird nach der Summe der Beträge berechnet, die auf Grund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung) oder ...
- § 44 StaRUG - Einzelnorm



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. (2) Dem Absatz 1 entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksam. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Geschäfte nach § 104 Absatz 1 der Insolvenzordnung und Vereinbarungen über das Liquidationsnetting nach § 104 Absatz 3 und 4 der Insolvenzordnung und Finanzsicherheiten im Sinne von § 1 Absatz ...
- § 21 ZAG - Einzelnorm



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Der Eröffnungsbeschluss ist der Bundesanstalt gesondert zuzustellen. (5) Die Antragsrechte nach § 3a Absatz 1, § 3d Absatz 2 und § 269d Absatz 2 der Insolvenzordnung stehen bei Instituten ausschließlich der Bundesanstalt zu. Die Einleitung eines Koordinationsverfahrens nach den §§ 269d bis 269i der ...
- § 46 KWG - Einzelnorm



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bis 6 andauern, sind Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Verfügungen in das Vermögen des Instituts nicht zulässig. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und Abrechnungssystemen einschließlich interoperabler Systeme sowie von dinglichen Sicherheiten ...
- § 46b KWG - Einzelnorm



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. Die Bundesanstalt kann Einsicht in die Insolvenzakten nehmen. (1a) Die Antragsrechte nach § 3a Absatz 1, § 3d Absatz 2 und § 269d Absatz 2 der Insolvenzordnung stehen bei Instituten und bei nach § 10a als übergeordnete Unternehmen bestimmten Finanzholding-Gesellschaften ausschließlich der Bundesanstalt ...
- § 22 SEAG - Einzelnorm



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ihr dies anzuzeigen. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft hat der Verwaltungsrat den Insolvenzantrag nach § 15a Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellen; § 15b der Insolvenzordnung gilt entsprechend. (6) Rechtsvorschriften, die außerhalb dieses Gesetzes dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat ...
- § 148 SAG - Einzelnorm



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ausgenommen, soweit sie im hypothetischen Insolvenzfall mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in einem Sozialplan nach § 123 Absatz 1 der Insolvenzordnung enthalten gewesen und als Masseverbindlichkeiten nach § 123 Absatz 2 der Insolvenzordnung beglichen worden wären. * zum Seitenanfang * Impressum ...
- § 1 GKG - Einzelnorm



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Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit das Vollstreckungs- oder Arrestgericht zuständig ist; 2. nach der Insolvenzordnung und dem Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung; 3. nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung; 3a. nach dem Unternehmensstabilisierungs ...
- § 24 EnSiG - Einzelnorm



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ordentliche Rechtsweg gegeben. (6) Die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 und ihre Aufhebung sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen. (7) § 104 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ...
- § 20 PflVG - Einzelnorm



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2009/138/EG bestellten Vertreter, c) mit dem Schadenregulierungsbeauftragten, d) mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 22 Absatz 1 Satz 1 der Insolvenzordnung) ebenso wie dem Insolvenzverwalter (§ 56 der Insolvenzordnung) oder einem sonstigen Verwalter, e) mit dem Liquidator, f) mit dem von der ...
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