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Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'
Dokument 531 - 540 von 636 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 28 KAGB - Einzelnorm



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Stellen zu melden.Die §§ 77, 78 und 80 Absatz 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes gelten entsprechend. Die §§ 24c, 25h und 25j bis 25m des Kreditwesengesetzes sowie § 93 Absatz 7 und 8 in Verbindung mit § 93b der Abgabenordnung gelten entsprechend. (2) Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von ...
- § 70 AktG - Einzelnorm



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, ein Finanzdienstleistungsinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Kreditwesengesetzes tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem ...
- § 18 AnlEntG - Einzelnorm



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1 Abs. 1 Nr. 4. (5) Wertpapiergeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1, die sich auf Rechnungseinheiten im Sinne des § 1 Absatz 11 Nummer 7 des Kreditwesengesetzes beziehen und die vor dem 1. Januar 2020 abgeschlossen worden sind, gelten als Wertpapiergeschäfte im Sinne dieses Gesetzes. * zum Seitenanfang ...
- Eingangsformel GroMiKV - Einzelnorm



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1 (GROßKREDIT- UND MILLIONENKREDITVERORDNUNG - GROMIKV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 13 Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie des § 22 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes, von denen § 13 Absatz 1 Satz 1 und 3 durch Artikel 1 Nummer 27 und § 22 Satz 1 und 3 durch Artikel 1 Nummer 38 des Gesetzes vom 28. August ...
- § 67 AWV - Einzelnorm



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und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten und 2. die Übertragung von Kryptowerten im Sinne des § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes. (4) In den Meldungen ein- und ausgehender Zahlungen müssen die Angaben gemäß Anlage 5 enthalten sein. Im Fall von Zahlungen im Zusammenhang ...
- § 4a BörsG - Einzelnorm



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78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates angehören oder 2. an denen der Börsenträger eine bedeutende Beteiligung im Sinne des § 1 Absatz 9 des Kreditwesengesetzes hält.Mandate als Geschäftsleiter einer Börse oder als Mitglied eines Börsenrates und Mandate bei Organisationen und Unternehmen, die nicht überwiegend ...
- § 58a SAG - Einzelnorm



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übersteigen, wenn das Unternehmen die kombinierte Kapitalpufferanforderung unter Einbeziehung der in § 10i Absatz 1a Nummer 1 bis 3 des Kreditwesengesetzes genannten Anforderungen zwar erfüllt, jedoch nicht erfüllt, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen nach den §§ 49c und 49d betrachtet wird, sofern ...
- § 12 HinSchG - Einzelnorm



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im Sinne des § 2 Absatz 40 des Wertpapierhandelsgesetzes, 3. Börsenträger im Sinne des Börsengesetzes, 4. Institute im Sinne des § 1 Absatz 1b des Kreditwesengesetzes und Institute im Sinne des § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes, 5. Gegenparteien im Sinne des Artikels 3 Nummer 2 der Verordnung ...
- § 4b BörsG - Einzelnorm



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78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates angehören oder 2. an denen der Börsenträger eine bedeutende Beteiligung im Sinne des § 1 Absatz 9 des Kreditwesengesetzes hält.Mandate als Geschäftsleiter einer Börse oder als Mitglied eines Börsenrates und Mandate bei Organisationen und Unternehmen, die nicht überwiegend ...
- § 43 PrüfbV - Einzelnorm



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und nachgeordnete Unternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe oder gemischten Finanzholding-Gruppe nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, auf Finanzkonglomerate nach § 1 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes sowie auf den Konzernprüfungsbericht anzuwenden. (2) Dieser ...
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