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Trefferliste für 'rente'
Dokument 531 - 540 von 919 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 17a WGSVG - Einzelnorm



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auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 12a bis zum 31. Dezember 1994, wenn nach dem 31. Dezember 1991 eine bereits vorher geleistete Rente neu festzustellen ist und dabei die persönlichen Entgeltpunkte neu zu ermitteln sind. § 88 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über die weitere Leistung ...
- § 3 5. RAG - Einzelnorm



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-Neuregelungsgesetzes oder Artikel 2 §§ 31 bis 34 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung der Ruhensvorschriften ergeben würde, wenn die Rente erneut umgestellt und dabei vor Anwendung der Ruhensvorschriften der ungekürzte ...
- § 93 ALG - Einzelnorm



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Beiträgen als mitarbeitender Familienangehöriger an die landwirtschaftliche Alterskasse gezahlt wurden und eine Witwen- oder Witwerrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung festzustellen ist und 3. vor dem 1. Januar 1995 ein Beitrag als mitarbeitender Familienangehöriger gezahlt wurde. (3) Beiträge ...
- § 21 SEG - Einzelnorm



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bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen mit dem Tag, der dem Beginn der Zahlung dieser Leistungen vorausgeht, wenn die geschädigte Person 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Rente wegen Alters in voller Höhe nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch bezieht, 2. eine der Altersrente entsprechende ...
- § 2 8. RAG - Einzelnorm



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, §§ 30ff. des Angestelltenversicherungsgesetzes oder §§ 53ff. des Reichsknappschaftsgesetzes berechnet sind, sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung der Kürzungs- und Ruhensvorschriften ergeben würde, wenn die Rente ohne Änderung der übrigen Berechnungsfaktoren unter ...
- § 189 SGB 5 - Einzelnorm



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1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 189 MITGLIEDSCHAFT VON RENTENANTRAGSTELLERN (1) Als Mitglieder gelten Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben und die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 bis 12 und Absatz 2, jedoch nicht die Voraussetzungen ...
- § 5 5. RAG - Einzelnorm



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und den nach § 75 Abs. 1 Satz 2 des Reichsknappschaftsgesetzes zu belassenden Betrag. (2) In den Fällen, in denen für Januar 1963 keine Rente gezahlt worden ist oder sich der Zahlbetrag der Rente nach dem 31. Dezember 1962 erhöht, tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrags im Sinne des Absatzes 1 der ...
- § 3 8. RAG - Einzelnorm



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-Neuregelungsgesetzes oder Artikel 2 §§ 31 bis 34 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung der Ruhensvorschriften ergeben würde, wenn die Rente erneut umgestellt und dabei vor Anwendung der Ruhensvorschriften der ungekürzte ...
- § 5 8. RAG - Einzelnorm



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. An Stelle des Rentenzahlbetrags für Januar 1965 tritt der Rentenzahlbetrag für Januar 1966. (3) In den Fällen, in denen für Januar 1966 keine Rente gezahlt worden ist oder sich der Zahlbetrag der Rente nach dem 31. Dezember 1965 ändert, tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrags im Sinne des Absatzes ...
- Art I § 2 6. RAG - Einzelnorm



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, §§ 30ff. des Angestelltenversicherungsgesetzes oder §§ 53ff. des Reichsknappschaftsgesetzes berechnet sind, sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung der Kürzungs- und Ruhensvorschriften ergeben würde, wenn die Rente ohne Änderung der übrigen Berechnungsfaktoren unter ...
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