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Trefferliste für 'arzneimittel'
Dokument 541 - 550 von 893 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 8 SaRegG - Einzelnorm



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gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten zu löschen. Die Daten sind unverzüglich zu löschen, sobald das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Kenntnis davon erlangt, dass die heterologe Verwendung von Samen für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung nicht ...
- § 84 SGB 5 - Einzelnorm



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im jeweiligen Anwendungsgebiet, Verordnungsanteile für Generika und im Wesentlichen gleiche biotechnologisch hergestellte biologische Arzneimittel im Sinne des Artikels 10 Absatz 4 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes ...
- Anlage 3 StrlSchV - Einzelnorm



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, Lagerung und Beseitigung von Arzneimitteln, die nach § 2 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel in Verkehr gebracht worden sind, 4. die Verwendung von Vorrichtungen, deren Bauart nach § 45 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes zugelassen ...
- § 8 HWG - Einzelnorm



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) § 8 Das Teleshopping im Sinne des § 1 Absatz 3a sowie die Werbung für das Teleshopping sind unzulässig. Die Werbung für das Beziehen bestimmter Arzneimittel im Wege der Einzeleinfuhr nach § 73 Absatz 2 Nummer 6a oder Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes ist unzulässig. Die Übersendung von Listen nicht ...
- § 19 BtMG - Einzelnorm



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BEHÖRDE (1) Der Betäubungsmittelverkehr sowie die Herstellung ausgenommener Zubereitungen unterliegt der Überwachung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Stelle ist auch zuständig für die Anfertigung und Ausgabe der zur Verschreibung von Betäubungsmitteln vorgeschriebenen ...
- § 4 MedCanG - Einzelnorm



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, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, sich verschaffen oder erwerben will, bedarf einer Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. (2) Eine Erlaubnis für den Umgang mit Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken kann das Bundesinstitut für Arzneimittel ...
- Anlage 4 FeV - Einzelnorm



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mit anfallsweiser Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit nein nein – – 4.1.2 – nach erfolgreicher Behandlung durch Arzneimittel oder Herzschrittmacher ja, kardiologische Untersuchung ja, kardiologische Untersuchung Kontrollen gemäß Begutachtungsleitlinien Kontrollen gemäß Begutachtungsleitlinien ...
- § 1 PEhrlInstZustV - Einzelnorm



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-EHRLICH-INSTITUTS § 1 Von der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts nach § 77 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes ausgenommen sind 1. homöopathische Arzneimittel, die aus Blut gewonnene Blutbestandteile oder Zubereitungen aus Blutbestandteilen sind oder enthalten, 2. Arzneimittel aus Blut oder Blutbestandteilen ...
- § 2 PEhrlInstZustV - Einzelnorm



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-EHRLICH-INSTITUTS § 2 Das Paul-Ehrlich-Institut ist zusätzlich zu den Zuständigkeiten nach § 77 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes zuständig für 1. Arzneimittel, die gentechnologisch hergestellte Blutgerinnungsfaktoren enthalten, 2. BCG-Bakterien enthaltende Arzneimittel, die zur unspezifischen Stimulierung ...
- § 15 HWG - Einzelnorm



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DES HEILWESENS (HEILMITTELWERBEGESETZ - HWG) § 15 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3a eine Werbung für ein Arzneimittel betreibt, das der Pflicht zur Zulassung unterliegt und das nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist oder als zugelassen ...
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