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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 541 - 550 von 893 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 PEhrlInstZustV - Einzelnorm*
... -EHRLICH-INSTITUTS § 2  Das Paul-Ehrlich-Institut ist zusätzlich zu den Zuständigkeiten nach § 77 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes zuständig für 1. Arzneimittel, die gentechnologisch hergestellte Blutgerinnungsfaktoren enthalten, 2. BCG-Bakterien enthaltende Arzneimittel, die zur unspezifischen Stimulierung ...
§ 1 AMGZSAV - Einzelnorm*
... des Arzneimittelgesetzes und der auf Grund des Arzneimittelgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zuzulassen. (2) Diese Verordnung gilt für Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes, die von den zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden oder von einer von der zuständigen ...
§ 4 KPBV - Einzelnorm*
... Ethik-Kommissionen benannte Stelle müssen den Geschäftsverteilungsplan und Änderungen des Geschäftsverteilungsplans an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übersenden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht über ein Internetportal den Geschäftsverteilungsplan ...
§ 137h SGB 5 - Einzelnorm*
... Gemeinsame Bundesausschuss berät Krankenhäuser und Hersteller von Medizinprodukten, auf deren Wunsch auch unter Beteiligung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte oder des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus, im Vorfeld des Verfahrens nach Absatz 1 über dessen Voraussetzungen ...
§ 4 AMGZSAV - Einzelnorm*
... ABSCHNITT DES ARZNEIMITTELGESETZES (1) § 73 Abs. 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes findet keine Anwendung, wenn die in § 1 Abs. 2 genannten Arzneimittel von den zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden oder den von ihnen beauftragten Stellen in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes verbracht ...
Art 4 EinigVtrVbg - Einzelnorm*
... - Krankenkassen-Vertragsgesetz - vom 13. September 1990 (GBl. I Nr. 61 S. ...) enthaltenen Regelungen über nicht erstattungsfähige Arzneimittel und über Festbeträge für Arzneimittel gelten bis zum 31. Dezember 1993. § 15 gilt bis zum 31. Dezember 1991." 17. In Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt ...
§ 43 SGB XIV - Einzelnorm*
... Mehrleistungen für Zahnersatz, 3. besondere heilpädagogische Leistungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, 4. besondere verschreibungspflichtige Arzneimittel oder besondere nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, 5. besondere über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende ...
§ 44 AMG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 44 AUSNAHME VON DER APOTHEKENPFLICHT (1) Arzneimittel, die von dem pharmazeutischen Unternehmer ausschließlich zu anderen Zwecken als zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden ...
§ 45 AMG - Einzelnorm*
... Die Rechtsverordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, soweit es sich um radioaktive Arzneimittel und um Arzneimittel handelt, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet werden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * ...
§ 10 GOÄ - Einzelnorm*
... (1) Neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen nur berechnet werden 1. die Kosten für diejenigen Arzneimittel, Verbandmittel und sonstigen Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind ...
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