zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ACHTZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (SPORTANLAGENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 18. BIMSCHV) SCHLUßFORMEL Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ACHTZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (SPORTANLAGENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 18. BIMSCHV) § 8 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ACHTZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (SPORTANLAGENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 18. BIMSCHV) ANHANG 1 (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1991, 1591 - 1596; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Ermittlungs- und ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ACHTZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (SPORTANLAGENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 18. BIMSCHV) ANHANG 2 Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen: – Flutlichtanlagen, – ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) INHALTSÜBERSICHT Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Brennstoffe ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN In dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. Abgasverlust:die Differenz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 3 BRENNSTOFFE (1) In Feuerungsanlagen nach § 1 dürfen nur die folgenden Brennstoffe eingesetzt werden: 1. Steinkohlen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 4 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN (1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen nur betrieben werden, wenn sie ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 5 FEUERUNGSANLAGEN MIT EINER NENNWÄRMELEISTUNG VON 4 KILOWATT ODER MEHR (1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 6 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN (1) Öl- und Gasfeuerungsanlagen zur Beheizung von Gebäuden oder Räumen mit Wasser ...